Einkaufen via Livestream

Teleshopping feiert sein Comeback

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von Leslie Haeny und kfi

Früher Mediashop, heute Alibaba: Teleshopping, beziehungsweise Einkaufen via Livestream, wird immer beliebter. Auch die Migros versuchte sich während des Lockdown an eigenen Livestreaming-Angeboten.

(Source: Marcos Paulo Prado / Unsplash)
(Source: Marcos Paulo Prado / Unsplash)

Es könnte passender nicht sein: 2020, in einem Jahr, in dem sich viele durch Coronaschutzmassnahmen nach mehr sozialen Interaktionen sehnen, feiert Teleshopping sein Comeback. Aber nicht via Fernsehübertragung, sondern via Livestream. Wie es in einem Blogbeitrag von Carpathia heisst, spielten Shopping-Livestreams dem chinesischen Onlinegiganten Alibaba am diesjährigen Singles Day über 6 Milliarden US-Dollar in die Kasse. Der Umsatz mit solchen Livestreams lag in China dieses Jahr insgesamt bei 125 Milliarden Dollar.

Laut Carpathia funktioniert Teleshopping 2.0 folgendermassen: Im Livestream stellt eine Person, meist ein Influencer oder eine Influencerin, Produkte vor. Zuschauerinnen und Zuschauer haben die Möglichkeit, währenddessen live Fragen zu schicken. Diese beantworten die Influencer dann auch gleich. "In Livestream-Videos können Produkte auf humorvolle und kreative Art und Weise präsentiert werden. Mit dazu gibt es ein reales menschliches Gegenüber und damit eine gute Portion interessante Spontanität", heisste es im Blogbeitrag.

Auch die Schweiz macht mit

Der Trend stammt zwar aus China, aber auch Schweizer Firmen haben die neue Form des Teleshoppings für sich entdeckt. Als die Migros-Töchter Micasa, Melectronics, Do it + Garden sowie Sportxx während des Lockdowns geschlossen waren, boten sie Onlineberatung via Live-Video an. So wollten die Läden laut Carpathia das gleiche Einkaufserlebnis wie vor Ort im Geschäft bieten. Die Migros-Verkäuferinnen und -Verkäufer gaben in den Videos Produktauskünfte und zeigten beispielsweise auf, wie man ein online gesehenes Produkt zusammenbaut oder in Betrieb nimmt.

Zwar helfen die Livestreams, Produkte besser zu sehen und zu verstehen als wenn man nur eine Onlinebeschreibung vorliegen hat. Trotzdem bieten sie keinen 100-prozentigen Schutz vor Fehlkäufen. In der Schweiz gibt es aber kein Gesetz, welches Händler zur generellen Rücknahme verkaufter Artikel verpflichtet. Doch einige Schweizer Onlineshops kommen ihren Kunden grosszügig entgegen. Wie kulant Schweizer Onlineshops sind, erfahren Sie hier.

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