Quecksilberhaltige Leuchtmittel

So entsorgt man ausgediente Leuchtstofflampen richtig

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von Yannick Züllig und zwi

Seit 2023 dürfen in der Schweiz keine Leuchtstofflampen mehr verkauft oder importiert werden. Sens eRecycling sagt, was mit aufgebrauchten Leuchtelementen zu tun ist.

(Source: zVg)
(Source: zVg)

Der Verband Sens eRecycling hat einen Ratgeber zum Umgang mit aufgebrauchten Leuchtstofflampen veröffentlicht. Seit August 2023 ist es verboten, neue Leuchtstofflampen herzustellen oder zu importieren, weil sie Quecksilber enthalten, wie der Verband mitteilt.

Trotz des Import- und Herstellungsverbots müssen Leuchtstofflampen aber nicht sofort durch LED-Lichter ersetzt werden. Vielmehr sollten sie noch so lange weiterbrennen, bis sie altersbedingt von selbst löschen. Auch Händler dürfen ihre Lagerbestände weiterhin verkaufen. 

Gemäss Bundesamt für Umwelt seien derzeit noch rund 100 Millionen Leuchtstofflampen im Einsatz, welche nach und nach ausbrennen werden. Dann sei es unabdinglich, diese ins Recycling zu bringen. Dort werden die Schadstoffe sicher entfernt und die darin enthaltenen Wertstoffe so aufbereitet, dass sie wieder zurück in den Rohstoffkreislauf fliessen.

Rückgabe ist Pflicht

Wie die meisten Elektrogeräte, unterliegen Leuchtmittel und Lampen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Konsumentinnen und Konsumenten sind demnach verpflichtet, ihre Leuchtstofflampen zu entsorgen, entweder bei einer zertifizierten Sammelstelle oder bei einem Elektrofachhändler.

Im Gegenzug sind Händler, die Leuchten oder Leuchtmittel verkaufen, angehalten, diese kostenlos zurückzunehmen und sie einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Weshalb LED-Leuchtmittel Halogen- und Energiesparlampen in den Schatten stellen, lesen Sie hier.

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