Weko-Massnahme bleibt bestehen

Update: Swisscom blitzt auch vor Bundesgericht ab

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von Adrian Oberer und lha, tme

Im Glasfaserstreit zwischen der Swisscom und der Weko lehnt das Bundesgericht die Beschwerde des Telkos gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. Die vorsorgliche Massnahme gegen den Netzausbau im Einfaser-Modell bleibt damit bestehen.

(Source: zVg)
(Source: zVg)

Update vom 30.11.2022: Swisscom und die Wettbewerbskommission (Weko) streiten seit Februar 2020 über den Ausbau des Glasfasernetzes. Der Telko wollte beim Ausbau eigentlich auf ein Einfaser-Modell (Punkt-zu-Multipunkt-Topologie) statt auf ein Vierfaser-Modell (Punkt-zu-Punkt-Topologie) setzen. Nach der Einsprache eines Konkurrenten verbot die Weko der Swisscom ihr Netz so auszubauen, da der Telko Dritten kein Layer-1-Angebot machen könne.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im Dezember 2021 eine Beschwerde der Swisscom gegen die vorsorgliche Massnahme der Weko ab. Nun lehnt auch das Bundesgericht eine Beschwerde des Telkos gegen diesen Entscheid ab, wie das Gericht in einer Mitteilung vom 29. November schreibt. Bei Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen prüfe das Bundesgericht ausschliesslich, ob verfassungsrechtliche Rechte - in diesem Fall das Willkürverbot - verletzt wurden. Eine solche Rechtsverletzung liege hier nicht vor. "Aufgrund einer summarischen Prüfung ist es nicht offensichtlich unhaltbar, für den Ausbau des Glasfasernetzes gestützt auf das Kartellgesetz vorsorgliche Massnahmen anzuordnen", schreibt das Bundesgericht in seiner Mitteilung. Nicht willkürlich sei insbesondere auch die Annahme, dass ohne die Massnahme ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil für den funktionierenden Wettbewerb drohe.

Damit bleibt das Verbot der Weko gegen die ursprünglichen Ausbaupläne der Swisscom bestehen.

Originalmeldung vom 28.10.2022: Swisscom beugt sich im Glasfaserstreit der Weko

Die Swisscom gibt im Streit um den Ausbau des Glasfasernetzes mit der Wettbewerbskommission (Weko) nach. Der Telko baut künftig nur noch Direktleitungen von der eigenen Zentrale zu den Haushalten und nicht eine Leitung für mehrere Haushalte, wie "SRF" berichtet. Der Glasfaserausbau werde dadurch teurer, da mehr Strassen aufgerissen werden müssen.

Mit dem Entscheid passt Swisscom auch seine Ausbauziele für das Jahr 2025 an. Das ursprünglich geplante Ziel von gut zwei Dritteln abgedeckter Haushalte reduziert der Telko auf 50 bis 55 Prozent, wie das Unternehmen mitteilt. Bis 2030 will der Telko dennoch eine Abdeckung von 70 bis 80 Prozent erreichen.

Das laufende Verfahren hindert Swisscom momentan daran, rund 400'000 in der sogenannten Punkt-zu-Multipunkt-Architektur gebauten Glasfaseranschlüsse zu bewirtschaften, wie der Telko weiter schreibt. Einige dieser Anschlüsse werde das Unternehmen auf die von der Weko geforderte Punkt-zu-Punkt-Architektur umrüsten.

Umsatz stabil, Reingewinn taucht

Am 27. Oktober hat Swisscom auch seine Quartalszahlen für das dritte Quartal 2022 bekannt gegeben. Der Umsatz sank demnach in den ersten neun Monaten um 1,4 Prozent auf 8,2 Milliarden Franken. Schuld am Rückgang ist der schwache Euro, wie "SRF" schreibt. Dieser drücke das Resultat der italienischen Tochter Fastweb.

Der Reingewinn hingegen sank im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent auf 1,2 Milliarden Franken. Eine Busse von rund 72 Millionen Franken und ein hoher Einmalgewinn durch den Verkauf einer Beteiligung im vergangenen Jahr führen gemäss "SRF" zu diesem Ergebnis.

Übrigens: An einer offenen FTTH-Infrastruktur arbeitet der Netzverbund Swiss Fibre Net. Anfang Oktober traten zwei weitere Gebiete in den Kantonen Zürich und Schwyz dem Verbund bei, wie Sie hier lesen können.

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