Bundesrat will Gebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen anpassen
Der Bundesrat schlägt vor, die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen anzupassen. Pro Region soll es einen Service-public-Veranstalter für Radio und TV geben, der dafür mit Geldern aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt wird.
Der Bundesrat will einige Änderungen an den Versorgungsgebieten für Lokalradios und Regionalfernsehen vornehmen. Mit der Vernehmlassungsvorlage schlägt er neu 20 Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios vor (bisher 12), zehn für komplementäre, nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher 9) und 13 für Regionalfernsehen (unverändert), wie es in einer Mitteilung heisst. Künftig soll es in jeder Region nur eine Konzession mit Leistungsauftrag erteilt werden. Lokalradio und Regionalfernsehen, die den damit verbundenen Service-public-Auftrag erfüllen erhalten im Gegenzug Anspruch auf Erträge aus der Radio- und Fernsehabgabe.
Ausserdem soll es nur noch zwei Veranstalterkategorien geben: Meldepflichtige Veranstalter und konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und Abgabeanteil. Die Kategorie von Radio-Konzessionen mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil für kommerzielle Veranstalter will der Bundesrat künftig streichen.
Die Versorgungsgebiete, die bisher eine oder mehrere Konzessionen dieses Typs vorsahen, sollen neu als Versorgungsgebiet mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil definiert sein. Konkret betreffe das die Regionen Arc Lémanique (4 Konzessionen), Bern (2 Konzessionen), Solothurn-Olten (1 Konzessionen), Aargau (1 Konzessionen), Basel (2 Konzessionen), Innerschweiz (3 Konzessionen), Grossraum Zürich (5 Konzessionen) und Ostschweiz (2 Konzessionen). In diesen Gebieten will der Bundesrat neu nur noch je eine entsprechende Konzession vor.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Dezember 2021.
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