Mustervorlagen und Tipps

Läden dürfen wieder öffnen, aber nur mit Schutzkonzept

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Am 29. April hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass Detailhändler ihre Türen ab dem 11. Mai wieder öffnen dürfen. Allerdings müssen die Geschäfte ein Schutzkonzept haben. Vorlagen und Tipps dafür gibt es bei unterschiedlichen Stellen.

(Source: Richard Balog / Unsplash)
(Source: Richard Balog / Unsplash)

Ab dem 11. Mai gehen die Länden, Märkte, obligatorischen Schulen sowie Museen und Bibliotheken in der Schweiz wieder auf. Das hat der Bundesrat am 29. April beschlossen. "Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet", heisst es vonseiten des Bundes. Alle Betriebe und Einrichtungen müssten ein solches Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstütze.

Auch jene Betriebe, die während des Lockdowns nicht schliessen mussten, sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. "Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen", schreibt das Seco. Für die Anpassungen werde den Betroffenen "eine angemessene Frist" gewährt.

Mustervorlagen vom Seco

Standard-Schutzkonzepte für unterschiedliche Branchen finden sich auf der Website des Seco unter: backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte

Die Umsetzung der Schutzkonzepte liegt laut Seco in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen. Es erfolge keine Validierung der einzelnen Konzepte durch Bund oder Kantone. Wer Hilfe bei der Umsetzung benötige, solle sich an seinen Branchenverband oder Fachspezialisten wenden.

Der Branchenverband MMTS (Multimedia Tec Swiss) hat bereits seit letztem Monat ein solches Schutzkonzept bereit, wie Zentralpräsident Bruno Schöllkopf auf Anfrage mitteilt. Momentan sei man dabei das Konzept zu aktualisieren. Die aktualisierte Version werde den Mitgliedern und Partnern, wie EP und Euronics, noch heute (30. April) zur Verfügung gestellt.

Hände waschen und Abstand halten

Mit dem Konzept müssen Unternehmen unter anderem dafür sorgen, dass sich alle Personen im Betrieb regelmässig die Hände reinigen, Mitarbeitende und Kunden den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern einhalten, Oberflächen und Gegenstände regelmässig gereinigt werden und besonders gefährdete Personen zuhause bleiben.

Auch auf der Website des Verbands des Schweizerischen Versandhandels (VSV) finden betroffene Betriebe Vorlagen und Informationen zu Erstellung und Umsetzung eines Konzepts.

Der Swiss Council of Shopping Places bietet in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Nicolier an, individuell zugeschnittene Konzepte zu erarbeiten und der Retail-, Handelsimmobilien- und Shoppingcenter-Branche bei der Umsetzung unter die Arme zu greifen. Mehr zum Angebot finden Sie auf der Website des Unternehmens unter: www.nicolier.com/hygiene.

Wo Sie sonst Unterstützung während der Coronakrise finden, erfahren Sie im FAQ.

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