Für Fachhändler und Kleinunternehmer

FAQ: Das müssen Fachhändler in der Coronakrise wissen

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Fachhändler und Kleinunternehmer sehen sich in der Coronakrise zum Teil noch grösseren Herausforderungen gegenübergestellt als andere Betriebe. Das FAQ klärt darüber auf, wie das Geschäft auch nach der Schliessung des Ladens weitergeht und wo es finanzielle Hilfe gibt.

(Source: Jan Engel / Fotolia.com)
(Source: Jan Engel / Fotolia.com)

Kann ich nach der Schliessung des Ladens trotzdem noch in meiner Werkstatt arbeiten?

Ja. Schliessen mussten öffentlich zugängliche Einrichtungen, wie Sie auch auf der Webseite des BAG nachlesen können. Arbeiten in der Werkstatt oder dem Büro können weiterhin durchgeführt werden, solange die Regelungen bezüglich Hygiene und sozialer Distanz eingehalten werden können.

Ich musste meinen Laden schliessen. Wie verkaufe ich jetzt an Kunden?

Wichtig ist, den Kunden zu kommunizieren, wie und wo Sie weiterhin Leistungen von Ihnen in Anspruch nehmen können - seien das Onlinebestellungen, Reparaturservices, Heimlieferungen oder andere Angebote. Für Unternehmen, die bisher keinen eigenen Onlineshop haben, hat Hostpoint eine einfache Möglichkeit für Kleinunternehmer und Private lanciert, einen eigenen Shop zu erstellen. Mit "Webshop" könne ein solcher Onlineshop ohne Vorkenntnisse im Programmieren oder im Webdesign erstellt werden. Die Dienstleistung kann 30 Tage unverbindlich getestet werden. Auf der Produktseite stehen vier Varianten von "Webshop" zur Verfügung, die je nach Funktionsumfang zwischen 29 Franken bis 149 Franken monatlich kosten. Das Unternehmen erlässt den Kunden, die ein Jahresabonnement abschliessen, während den ersten sechs Monaten die Abogebühr. Das Angebot sei "während den ersten 6 Monaten jederzeit kündbar", heisst es zudem auf der Produkteseite. Mehr über den "Webshop" erfahren Sie in diesem Artikel.

Ich hatte vor allem lokale Kundschaft. Wie werde ich nach der Schliessung meines Ladens noch gefunden?

Die Plattform "Be Local Hero" lässt Nutzer ihr Quartier digital erkunden. Wenn kleine Unternehmen ihr Geschäft auf der Webseite verzeichnen, werden auch sie in dem virtuellen Quartier sichtbar. So entstehe eine Art digitales Schaufenster, durch das Nutzer bummeln könnten. Der Webseite lässt sich entnehmen, dass alleine in der Stadt Zürich um die 60 Unternehmen eingetragen sind. Die Nutzung der Plattform ist an sich kostenlos, aber Lieferung und Zahlungsverkehr müssen Interessierte selber organisieren. Falls jemand Unterstützung benötige, könne er eine Mail an "act@belocalhero.com" schreiben. Lesen Sie hier mehr zu dem Projekt.

Wie beantrage ich Kurzarbeitsentschädigung?

Bei der entsprechenden kantonalen Anlaufstelle können Betroffene Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Welches die entsprechende kantonale Anlaufstelle ist, lässt sich meistens per Google-Suche herausfinden. Im Kanton Zürich ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit verantwortlich. Unter diesem Link erklärt das Amt die Kurzarbeitsentschädigung. Ausserdem finden Betroffene hier ein Voranmelde-Formular für den Antrag im Kanton Zürich.

Detailliertere Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie in diesem Artikel oder auf der Webseite des Seco.

Kann ich auch für Lehrlinge oder temporär angestellte Mitarbeiter Kurzarbeitsentschädigung beantragen? Wie sieht es mit Geschäftsinhabern aus?

Ja, die Kurzarbeitsentschädigung kann auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen, für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit und für Lehrlinge ausgerichtet werden. Geschäftsinhaber, die im eigenen Unternehmen arbeiten, erhalten ebenfalls eine Entschädigung für Kurzarbeit. Das gilt ausserdem für alle arbeitgeberähnlichen Angestellten.

Detaillierte Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie in diesem Artikel oder auf der Webseite des Seco.

Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV sind viel zu teuer geworden – was mache ich jetzt?

Betroffene Unternehmen und Selbstständige können bei den AHV-Ausgleichskassen nach einer Prüfung einen vorübergehenden zinslosen Zahlungsaufschub für die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV erhalten. Ausserdem können die Ausgleichskassen die Höhe der regelmässigen Beiträge anpassen, wenn die Löhne wesentlich gesunken sind. Um im Kanton Zürich Aufschübe oder Anpassungen der Beiträge zu beantragen, klicken Sie hier.

Wie beantrage ich für mein KMU einen Überbrückungskredit?

Über die Website "covid19.easygov.swiss" können Unternehmen einen Kreditantrag ausfüllen und diesen dann an ihre Bank schicken. Kredite im Wert von bis zu 500'000 Franken übernimmt der Bund komplett – ohne Zins. Kredite über 500'000 bis 20 Millionen Franken übernimmt der Bund zu 85 Prozent. Die restlichen 15 Prozent tragen die kreditgebenden Banken. Hier beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Solche Kredite setzen laut Bundesrat allerdings eine umfassendere Bankenprüfung voraus und können daher nicht so schnell gewährleistet werden wie Kredite bis 500'000 Franken.

Welche Software kann ich nutzen, damit ich auch im Homeoffice mit dem Team zusammenarbeiten kann?

Viele Unternehmen stellen ihre Software fürs Homeoffice zurzeit gratis zur Verfügung. Dazu gehören etwa Google, Microsoft, Cisco, Teamviewer und weitere. In diesem Artikel finden Sie eine Liste an Unternehmen, die anlässlich der Coronakrise Software und verschiedene Funktionen gratis zur Verfügung stellen.

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