Streit um Replay-TV

Bundesverwaltungsgericht lässt TV-Sender abblitzen

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Das St. Galler Bundesverwaltungsgericht hat SRF und Co. im Streit ums Replay-TV zurechtgewiesen. Die TV-Sender sind nach Ansicht der Richter nicht beschwerdeberechtigt.

(Source: succo / Pixabay.com)
(Source: succo / Pixabay.com)

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat gestern den Fernsehanstalten im Streit ums Replay-TV einen Dämpfer versetzt. Wie Watson schreibt, ging das Gericht nicht auf eine Beschwerde von 23 regionalen und privaten Fernsehsendern ein.

Die Beschwerde richtete sich gegen die Tarife für die Urheberrechte des zeitversetzten Fernsehens, die nach Meinung der TV-Sender zu tief angesetzt sind. Sie wollen die Tarife direkt mit den Anbietern von zeitversetztem Fernsehen wie Swisscom und Zattoo verhandeln. Mit den Tarifen entschädigen TV-Verbreiter die TV-Anstalten für entgangene Werbeeinnahmen durch Replay-TV.

Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen prüft Weiterzug vors Bundesgericht

Das Gericht hielt fest, dass die TV-Stationen nicht beschwerdeberechtigt sind. Anfang Jahr entschied die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten, dass Verwertungsgesellschaften wie Pro litteris die Tarife für die Sender mit den TV-Verbreitern aushandeln sollen. Die TV-Sender seien demnach keine Partei im Verfahren. Nur wenn die Interessen der verschiedenen Sender sich im grossen Ganzen unterscheiden, könne eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Das ist nach Ansicht der St. Galler Richter aber nicht der Fall.

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie es in einer Mitteilung heisst. Es sei eine Chance verpasst worden, dass die TV-Sender mit den Replay-TV-Anbietern vernünftige Lösungen finden könnten. Die Existenz der werbefinanzierten Sender sei gefährdet. Die Interessengemeinschaft prüfe nun den Weiterzug ans Bundesgericht.

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