Interessen der Parteien im Einklang

Digitale Gesellschaft lehnt Abschaffung des Replay-TVs ab

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Die Digitale Gesellschaft lehnt die Abschaffung des Replay-TVs ab. Die digitale Revolution sei kein Grund, das seit Jahrzehnten bestehende Gesetz für Privatkopien zu ändern.

(Source: (Source: funnytools / pixabay / CC0 Creative Commons))
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Die Digitale Gesellschaft hat sich über die Entscheidung des Nationalrates, das Replay-TV abzuschaffen, geäussert.

Gemäss der Mitteilung möchte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) den "Grundsatz der Signalintegralität" für die Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) integrieren. Damit würde der Nationalrat Aufnahmen und zeitversetztes Schauen von Fernsehsendungen faktisch verbieten. Privataufnahmen blieben aber weiter möglich. Die Fernsehsender hatten bereits in der Arbeitsgruppe AGUR12 erfolglos versucht, das Replay-TV im revidierten Bundesgesetz für Urheberrecht (URG) abzuschaffen.

Die digitale Gesellschaft lehnt die Abschaffung des Replay-TVs ab, da der Antrag systemwidrig sei und der Kompetenzordnung zwischen den verschiedenen Erlassen widerspreche. Das Replay-TV müsse laut der Digitalen Gesellschaft wenn überhaupt im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Der Grundsatz der Signalintegralität müsse zudem im Einklang der Kompetenzordnung im Fernmeldegesetz und im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) beziehungsweise dessen Nachfolgeerlass aufgegriffen werden.

Die Gesellschaft lehnt den Versuch zur Abschaffung jedoch insbesondere aufgrund der resultierenden Einschränkung des Eigengebrauchs der Konsumenten ab. Diese entschädigen die Werbeeinbussen der TV-Sender durch die Abogebühren. Die Interessen der Fernsehsender und Konsumenten seien deshalb im Gleichgewicht. Die laufende URG-Revision hätte dies bereits bewiesen. Die digitale Revolution sei kein Grund, die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen für Privatkopien von Fernsehsendungen zu ändern.

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