Editorial

Zank ums Energielabel

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Fabian Pöschl, stellvertretender Chefredaktor, Elektroheute. (Quelle: Netzmedien)
Fabian Pöschl, stellvertretender Chefredaktor, Elektroheute. (Quelle: Netzmedien)

Das Energielabel soll Konsumenten beim Kauf von Elektrogeräten eine Kaufentscheidung bieten, indem es Auskunft über die Energieeffizienz der Produkte gibt. Doch das Etikett verwirrt die ­Kunden. "Auf diesem Schild steht so viel, da kommt man schnell durcheinander", sagte eine Fust-Verkäuferin zu Bruno T., als er auf Mystery-Shopping-Tour für einen neuen Staubsauger war (ab Seite 12).

EU-Politiker wollen das Verwirrung stiftende Label reformieren. Auch in der Schweiz steht in zwei Jahren eine Rückkehr zur früheren Skala von A bis G an, die Plus-Ratings verschwinden. Forscher fordern aber, dass zusätzliche Informationen aufs Energielabel gehören, etwa Angaben zu den jährlichen Betriebskosten. Sind die Kunden informiert, würden sie sich eher für das teurere, aber energiesparendere Gerät entscheiden (Seite 5). Wenn die Konsumenten dadurch besser informiert werden, spricht nichts gegen eine Rückkehr zum alten Label mit zusätzlichen Verbrauchs­angaben. Die Industrie dürfte von mehr verkauften Geräten profitieren, während die Umwelt weniger stark belastet würde.

Doch mit zu vielen Informationen auf dem Energielabel ist keinem geholfen. Und es ist nicht abzusehen, dass die Informationen auf dem Etikett weniger werden. Die Hersteller Bosch und Dyson streiten sich seit zwei Jahren um Angaben auf dem Energielabel. Dyson warf Bosch vor, beim Energiespartest geschummelt zu haben. So habe Bosch während seiner Labortests saubere Beutel verwendet und sich damit eine bessere Klassifizierung erschlichen. Denn bei einem schmutzigen Beutel würden die Sensoren dem Motor melden, dass er seine Leistung erhöhen müsse. Der Europäische Gerichtshof räumte zwar ein, dass volle Beutel ein anderes Testergebnis bewirkten, dennoch sei das Testverfahren mit leeren Beuteln rechtens.

Mitte Mai folgte die Kehrtwende, das Gericht entschied nach einer Klage von Dyson, dass die Energieeffizienz der Staubsauger unter Bedingungen gemessen werden soll, die den tatsächlichen Anwendungsbedingungen so ähnlich wie möglich sind. Deshalb müsse der Staubbeutel bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein. Fortsetzung folgt.

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