Revidierte Verordnungen ab Mitte 2025

UVEK eröffnet Vernehmlassung zu Revisionen im Energiebereich

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von Sara Meier und jor

Das UVEK hat die Vernehmlassung zu Teilrevisionen im Energiebereich eröffnet. Die Vernehmlassung endet am 20. Dezember 2024 und behandelt die Energieeffizienz von Geräten, den Wasserstofftransport durch Rohrleitungen sowie die Kernenergieverordnung.

(Source: Federico Beccari / unsplash.com)
(Source: Federico Beccari / unsplash.com)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Vernehmlassung zu Revisionen von Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2024. Die revidierten Verordnungen sollen grösstenteils Mitte 2025 in Kraft treten, wie der Bund mitteilt. 

Im Rahmen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) regelt der Bund die Anforderungen bezüglich Energieeffizienz von diversen elektronischen Geräten. Diese Verordnung muss durch Revisionen regelmässig an das EU-Recht angepasst werden. Aktuelle Anpassungen betreffen unter anderem Kühlgeräte, Haushaltsgeräte, Smartphones oder auch Ventilatoren. Im Fahrzeugbereich müssen die Kennzeichnungen der Energieeffizienz angepasst werden. Die Anpassungen, welche die Fahrzeuge betreffen, sollen laut Bund am 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

Wenn es nach dem Bund geht, wird Wasserstoff im Schweizer Energiesystem in Zukunft eine grössere Rolle spielen. Um die Sicherheit der Wasserstoffinfrastruktur zu gewährleisten, gibt es Anpassungen bei der Rohrleitungs- und der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLV und RLSV). Die Branche erarbeitete in der Vergangenheit bereits freiwillige ICT-Minimalstandards. Diese will das UVEK für verbindlich erklären. 

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Kernenergieverordnung (KEV). Bisher waren die Regelungen für systematische Sicherheitsbewertungen verschiedener Nuklearanlagen auf Stufe Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI festgelegt. Aufgrund einer Empfehlung der IAEA legt das UVEK die Sicherheitsbewertungen künftig als rechtlich verbindlich im KEV fest.

 

Apropos: Während der Ständerat Energieforschungsgelder bis 2035 sprechen will, tritt der Nationalrat auf die Bremsen. Die grosse Kammer möchte nur für 4 Jahre Gelder sprechen, wie Sie hier lesen

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