Bund will Gebühren senken

RTVG: Alle müssen zahlen

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Der Bundesrat hat dem Parlament einen Vorschlag zur Senkung der Radio- und Fernsehgebühren eingereicht. Neu soll jeder Haushalt eine Gebühr bezahlen.

Der Bund will die TV-Gebühren leicht senken. Wie das Bundesamt für Kommunikation mitteilt, hat der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) dem Parlament eine Ablösung von der Empfangsgebühr vorgeschlagen. Die Vernehmlassung habe den Wechsel zur neuen Abgabe mehrheitlich begrüsst.

Zwar würden die Gebühren gesenkt, dafür soll neu jeder Haushalt eine Gebühr bezahlen. Auch Haushalte und Unternehmen ohne eigenes Empfangsgerät werden eine Abgabe entrichten müssen. Der Vorschlag des Bundesrats enthalte keine Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind. Damit entspreche der Vorschlag des Bundesrats dem Auftrag des Parlaments.

400 Franken statt 462 Franken

Das Ziel der neuen Abgabe sei eine Ertragsneutralität. Die Empfänger, wie etwa die SRG oder private Programme, sollten dadurch nicht zusätzliches Geld erhalten. Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, würde jeder einzelne Haushalt voraussichtlich weniger bezahlen müssen. Unter dieser Voraussetzung, wenn der Systemwechsel so umgesetzt wird, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, werde die Abgabe pro Haushalt jährlich etwa 400 Franken betragen. Heute liegt die Gebühr bei 462 Franken.

In der Vernehmlassung haben mehrere Kantone, Parteien und weitere Organisationen ein Festhalten an der alten Praxis gefordert. Doch durch die technologische Entwicklung sei ein Systemwechsel nötig geworden. Was als Empfangsgerät gilt, sei nicht mehr klar, da auch multifunktionale Geräte wie Smartphones und Tablets einen Radio- und Fernsehempfang ermöglichen. Deshalb sei heute nahezu jeder Haushalt gebührenpflichtig. Der grosse administrative Aufwand für An- und Abmeldungen bei der Gebühren-Erhebungsstelle und die damit verbundenen Kontrollen seien nicht mehr zu rechtfertigen. Damit müsste auch nicht mehr die Allgemeinheit für die fehlenden Beträge von Schwarzsehern und -hörern aufkommen.

Billag, oder was?

Eine noch unbestimmte private Organisation soll die Abgabe bei Haushalten erheben. Die Haushaltsdaten erhalte die Organisation von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Das entsprechende Mandat werde ausgeschrieben. Die Billag könnte also abgelöst werden. Die Abgabe bei Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. Eine Alternative wäre gewesen, wonach die Erhebungsstelle die Abgabe der Haushalte und Unternehmen mit Daten der Steuerverwaltung eingezogen hätte. Doch die vom Bundesrat gewählte Variante sei in der Vernehmlassung mehrheitlich als effizienter und kostengünstiger dargestellt worden. Insbesondere, weil die Schnittstelle zwischen Steuerverwaltung und Erhebungsstelle entfalle.

Es gibt aber noch vereinzelte Ausnahmen: Nach wie vor ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen. Neu gilt die Befreiung rückwirkend auf den Beginn des EL-Bezugs.

Erst in ein paar Jahren

Kleine Unternehmen müssen ebenfalls keinen Beitrag an den Service Public leisten. Der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken von der Gebührenpflicht auszunehmen. Diese Schwelle entspricht dem Grenzwert für die vollständige Buchführungspflicht von Unternehmen nach neuem Rechnungslegungsrecht. Zu diesem Grenzwert habe es in der Vernehmlassung kontroverse Stellungnahmen gegeben, doch der Bundesrat halte an ihm fest. Nach heutigem Stand wären rund 70 Prozent aller Schweizer Unternehmen von der Gebührenpflicht ausgeschlossen.

Bis es soweit ist, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Die Botschaft wird nun durch die Eidgenössischen Räte behandelt. Als nächster Schritt ist die Vorberatung durch die zuständige Parlamentskommission vorgesehen. Mit einer Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes sei nicht vor 2015 zu rechnen. Der Wechsel zum neuen Abgabesystem wird erst realisiert werden können, wenn die neue Erhebungsstelle eingesetzt ist und ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies dürfte zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen.

Gebühren werden zurückbezahlt

Ebenfalls bestimmt wurde, dass der Gebührenbetrag, der für die privaten Radio- und Fernsehstationen reserviert ist, neu definiert wird. Da die Gebühren systembedingt nicht immer voll ausbezahlt werden konnten, sei neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz vorgesehen.

Für die Verwendung eines seit 2007 angehäuften Betrags von 69 Millionen Franken werde eine gesetzliche Regelung geschaffen und teilweise an die Gebührenzahlenden zurückbezahlt.

Neu sollen die regionalen Fernsehstationen mit Konzession ihre Hauptinformationssendungen untertiteln, damit auch hörbehinderte Menschen diese Programme nutzen können. Diese Dienstleistung soll mit den Empfangsgebühren, beziehungsweise der neuen Radio- und Fernsehabgabe, finanziert werden.

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