Energiewende

Wie der Bund den Verfahren für Wind- und Wasserkraftanlagen Beine machen will

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von Nadja Baumgartner und lha

Der Bundesrat will den Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen auf die Sprünge helfen. Sie sollen künftig schneller geplant und bewilligt werden. Dazu hat der Bundesrat bereits eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt.

(Source: publicpowerorg / Unsplash)
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Der Bundesrat möchte die Verfahren für Wind- und Wasserkraftanlagen beschleunigen und vereinfachen. Dafür hat er bereits eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Ausserdem soll auch der Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben werden, wie es in einer Mitteilung heisst.

Bereits im Juni 2021 übergab der Bund das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien dem Parlament. Dafür orientierte sich die Regierung an den Zielen der Energiestrategie. Die Vorlage ist nun im Parlament.

Um die Ausbauziele zu erreichen, braucht es auch Anpassungen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren. Diese dauern laut dem Bundesrat heute noch zu lange. Für grosse Anlagen würden zwischen Projektbeginn und Realisierung manchmal über zwanzig Jahre vergehen. Deshalb sollten sie künftig schneller geplant und bewilligt werden und das ohne Abstriche beim Natur- Umwelt- und Denkmalschutz.

Beschleunigung durch effiziente kantonale Planung

Zurzeit fehle für die Wasser- und Windenergie eine auf die gesamtschweizerische Sicht ausgerichtete Planung. Auch die bundesrechtlichen Vorgaben für effiziente kantonale Planung und Bewilligung für den Bau seien mangelhaft. Um das zu ändern, will der Bundesrat ein Konzept mit den Standorten für die "bedeutendsten Anlagen" erarbeiten, das dann als Vorgabe für die kantonale Richtplanung dient.

Für die Bewilligung dieser Anlagen soll auf Kantonsebene ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Dieses beinhaltet nicht nur Baubewilligungen sondern auch sämtliche anderen Bewilligungen: etwa die rodungs- oder gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen sowie das Enteignungsrecht. So möchte der Bundesrat verhindern, dass sich ein Projekt in mehrere zeitlich auseinanderfallende Etappen aufteilen lässt und das Projekt in jeder Etappe bis vor das Bundesgericht angefochten werden kann. "Künftig soll es nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der sämtliche Rechtsfragen klärt", heisst es weiter. "Davon verspricht sich der Bundesrat eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren."

Förderung der Solarenergie

Zudem fördert der Bund auch die Solarenergie. Auf Dächern und an Fassaden gebe es ein grosses Potenzial. Um dieses auszunutzen, sollen Investitionen in Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten von den Steuern abgezogen werden können. Derzeit ist das nur bei Sanierungen möglich. Weiter will der Bundesrat die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfachen. Für Fassaden soll ein Meldeverfahren genügen, wobei die Kantone in Schutzzonen weiterhin eine Bewilligungspflicht vorsehen können.

Übrigens: Das Bundesamt für Energie hat 2021 insgesamt 79 Projekte zum Stromsparen gefördert. Die Bewerbungen für 2022 laufen bereits. Hier können Sie mehr darüber lesen.

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