Hin und Her um "Sweeter"

Ständerat will Energieforschungsgelder bis 2035 sprechen – Nationalrat tritt auf die Bremsen

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von René Jaun und yzu

Mit einem Förderprogramm will der Bundesrat die Forschung zu aktuellen Energiefragen vorantreiben. Der Ständerat folgte dem bundesrätlichen Antrag und bewilligte einen Kredit von 106,8 Millionen Franken bis 2036. Der Nationalrat will dagegen zunächst nur für 4 Jahre Gelder sprechen.

(Source: Hansjorg Keller / Unsplash.com)
(Source: Hansjorg Keller / Unsplash.com)

Ein Förderinstrument namens "Sweeter" sorgt für Uneinigkeit zwischen National- und Ständerat. "Sweeter" steht für "Swiss research for the energy transition and emissions reduction". Mit dem Programm sollen laut dem Bundesrat "rasch und gezielt Antworten auf neue, dringende Fragen zur Sicherstellung der Versorgung und zum Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 gefunden werden", wie die Parlamentsdienste schreiben.

Für das Programm beantragte der Bundesrat beim Parlament 106,8 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2036. Beim Ständerat stiess der Antrag auf Zustimmung, wenn auch knapp, wie es bei den Parlamentsdiensten heisst.

Der Nationalrat will "Sweeter" dagegen anders angehen. Er stimmte nun dafür, für die Jahre 2025 bis 2028 35,6 Millionen Franken für das Förderinstrument zu sprechen. Danach soll im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) über die Fortsetzung des Programms entschieden werden.

Auch in anderen Bereichen der Wissenschaftsförderung sei der vierjährige Rhythmus die Regel, argumentierte die vorberatende Kommission der Grossen Kammer; zudem würden die durchschnittlichen Mittel pro Jahr dadurch nicht gekürzt.

Eine Reihe von Minderheitsanträgen scheiterten im Nationalrat, darunter der Vorschlag, 53,4 Millionen Franken Fördergelder bis zum Jahr 2032 zu sprechen.

Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat.

 

Der Kanton Zürich plant übrigens eine Teilrevision des Energiegesetzes. Künftig sollen Solaranlagen auf Dächern mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern nicht mehr nur bei Neubauten obligatorisch sein, sondern auch bei bestehenden Gebäuden. Mehr dazu lesen Sie hier.

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