Schriftlich, per Telefon oder via Live-Chat

Nationalrat will das Kündigen von Konsumverträgen vereinfachen

Uhr
von Leslie Haeny und cka

Geht es nach dem Nationalrat, soll das Kündigen von Konsumentenverträgen künftig wieder einfacher sein. Insbesondere in der Telko-Branche soll es Anbieter geben, die ihre Freiheiten bezüglich Vertragskündigung unverhältnismässig ausnutzen.

(Source: Nick Fewings / Unsplash)
(Source: Nick Fewings / Unsplash)

Das Obligationenrecht macht keine Vorgaben zur Form der Kündigung von Konsumverträgen. Geht es nach dem Nationalrat, soll sich das bald ändern. Die grosse Kammer nahm eine Entsprechende Motion von Prisca Birrer-Heimo (SP) an, wie die Parlamentsdienste mitteilen. 

Laut Motionstext der Nationalrätin häufen sich Beschwerden seitens der Bevölkerung über Anbieter, welche ihre Freiheiten bezüglich Vertragskündigung unverhältnismässig ausnutzen. So gebe es Abos, die Konsumentinnen und Konsumenten nur noch per Telefon oder Live-Chat kündigen könnten. Das ist nicht nur mühsam, bei beiden Kündigungsarten ist laut Motionstext zudem schwer Nachweisbar, dass tatsächlich eine Kündigung stattgefunden hat.      

Das erschwerte Kündigungsverfahren kommt häufig in der Telko-Branche vor. Einer der Anbieter, dessen Kündigungsverfahren sich als äusserst mühsam herausstellte, ist Sunrise. Unter anderem stundenlange Wartezeiten machen die Kündigung schwierig bis unmöglich. Das zeigen zwei Beispiele, die "Espresso" vorliegen. Ein Netzmedien-Redaktor machte ebenfalls schlechte Erfahrungen. Mehr dazu lesen Sie hier

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Die Motion sieht vor, dass Konsumenten und Konsumentinnen ihre Verträge künftig auf alle bisher gängigen Arten kündigen können - sei es schriftlich, per Telefon oder via Live-Chat. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, obwohl er selbst "ein gewisses Missbrauchspotenzial" sieht, wie es weiter heisst. Gleichzeitig sei jedoch zu bedenken, dass solche Regelungen an sich weniger strenge Formvorschriften enthalten und daher im Einzelfall auch zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten wirken könnten.

Der Bundesrat verweist weiter darauf, dass die Verwendung missbräuchlicher Vertragsbestimmungen im geltenden Recht bereits geregelt sei. Zudem könne sich die Bevölkerung an entsprechende Ombudsstellen wenden oder eine Beschwerde beim Bund wegen unlauterer Geschäftspraktiken anbringen. 

Die Motion geht nun weiter an den Ständerat. Nimmt er diese Ebenfalls an, muss der Bundesrat missbräuchlichen Beschränkungen der Kündigungsformen mit Gesetzesänderungen entgegenwirken.

Erschwerte Kündigungen schafften es im Vergangenen Jahr auch auf die Ärgerliste. Sie wird alljährlich von der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen veröffentlicht. Was Konsumentinnen und Konsumenten 2022 sonst noch in Rage brachte, lesen Sie hier

Webcode
ZipekDcg