Ab 7. Juni

Startschuss für das Covid-Zertifikat

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von Ludovic de Werra und jor

Heute fällt der Startschuss für das Covid-Zertifikat. Der Bundesrat regelte die rechtliche Grundlage wie auch die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei der Ausstellung. Bis Ende Juni sollen die Zertifikate für alle Schweizerinnen und Schweizer zur Verfügung stehen.

(Source: BIT)
(Source: BIT)

Ab dem 7. Juni 2021 werden die ersten Covid-Zertifikate ausgestellt - spätestens Ende Juni sollen sie der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wer geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurde, kann sich ein Zertifikat ausstellen lassen. Die Ausrollung erfolgt schrittweise, den Vertrieb verantworten die Kantone.

Die Zertifikate sollen vorerst zum Reisen und für Grossanlässe verwendet werden, wie "SRF" berichtet. "Über weitere Verwendungen entscheidet der Bundesrat im Juni", sagte Dirk Lindemann, Direktor des BIT, an einer Medienkonferenz.

Die Zertifikate sollen sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Beide Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form - fälschungssicher in Form eines QR-Codes, wie der Bundesrat mitteilt. Dies erlaube eine sichere Überprüfung des Zertifikats, ohne dass dabei Personendaten übermittelt oder gespeichert werden. Die Systeme für die Covid-Zertifikate werden zurzeit im Rahmen eines Public-Security-Tests einem Härtetest unterzogen. In der Zwischenzeit können sich Interessierte die App "Covid Certificate" in den App-Stores von Apple und Google herunterladen.

Enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen

Der Bund stellt ein System für die Ausstellung, die Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Dieses System ermöglicht die Anbindung bestehender IT-Systeme und ermöglicht so auch eine digitale Ausstellung. Das System beinhaltet unter anderem eine Aufbewahrungs-App, die Covid-Certificate-App, und eine Prüf-App, die Covid-Certificate-Check-App.

Datenschutz und EU-Kompatibilität

Das vom BIT zur Verfügung gestellte Zertifikatssystem soll den Datenschutz wie auch die EU-Kompatibilität gewährleisten. Personendaten würden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Die für die Signierung des Zertifikates benötigten Daten würden vom System gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt ist. Die Signatur des Bundes lasse sich auch mit EU-Staaten austauschen, um eine Überprüfung zu ermöglichen.

Der Quellcode ist bereits öffentlich zugänglich. Für die Umsetzung des Covid-Zertifikats vergab der Bund bislang drei Aufträge in der Höhe von 4,5 Millionen Franken. Lesen Sie hier mehr dazu.

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