Covid-19-Gesetz

Update: Parlament stimmt gegen Zugangsprivilegien für Covid-Zertifikatinhaber

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Zugangsbeschränkungen für Anlässe sollen auch für Personen mit Covid-Zertifikat gelten. Das Parlament hat sich nach einigem Hin und Her gegen einen anders lautenden Vorschlag ausgesprochen.

(Source: bit.admin.ch)
(Source: bit.admin.ch)

Update vom 18.6.2021: Für Inhaberinnen und Inhaber des neuen Covid-Zertifikats soll es keine Privilegien beim Zugang zu Anlässen geben. Allfällige Zugangsbeschränkungen gelten demnach auch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Dies entschied das Parlament während der Beratungen zu Anpassungen des Covid-19-Gesetzes, teilen die Parlamentsdienste mit.

Demnach hatte sich der Ständerat anfänglich dafür ausgesprochen, Privilegien für Personen mit einem Covid-Zertifikat ins Gesetz zu schreiben. Das Hauptargument gegen eine solche Bestimmung sei gewesen, dass es zu viele offene Fragen bezüglich der Umsetzung gebe, heisst es im Bericht. Zudem wurden im Nationalrat Stimmen laut, die vor einer Zweiklassengesellschaft warnten. Über weitere Regelungen in Zusammenhang mit dem Covid-19-Zerfitikat werden die Räte kommende Woche diskutieren.

Originalmeldung vom 20.05.2021: So soll das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommen

Die ersten Covid-Zertifikate sollen ab dem 7. Juni ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni soll der digitale Nachweis allen Schweizerinnen und Schweizern zur Verfügung stehen, wie der Bundesrat mitteilt.

Mit dem Zertifikat will der Bund eine Übergangsphase einläuten: Wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, soll von Lockerungen profitieren können. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Ziel ist es, dass Grossveranstaltungen wieder stattfinden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Clubs wieder öffnen können. Zudem dürfte das Covid-Zertifikat für internationale Reisen verlangt werden.

Wo das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommt

Für die Anwendung des Zertifikats führt der Bund eine Art Ampelsystem ein:

  • Im grünen Bereich soll das Zertifikat nicht zum Einsatz kommen. Dies, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Zum Beispiel private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

  • Im orangen Bereich ist das Zertifikat freiwillig. Das heisst, der Einsatz ist zwar momentan nicht vorgesehen. Sollte sich jedoch die epidemiologische Lage verschlechtern, könnten die Nachweise auch hier zum Einsatz kommen, um Schliessungen zu verhindern. Es handelt sich etwa um Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.

  • Im roten Bereich soll das Zertifikat Öffnungen ermöglichen. Dies betrifft zum Beispiel Grossveranstaltungen, Clubs, Diskotheken sowie den internationalen Personenverkehr. Es sei davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen würden, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

BIT arbeitet an Umsetzung und EU-Kompatibilität

Wird das Schweizer Covid-Zertifikat von anderen Ländern anerkannt? "Wir gehen davon aus", sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz des Bundes, und ergänzte: "vor allem, wenn es technisch funktioniert".

Für die Umsetzung des Zertifikats beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Informatik (BIT). Das BIT arbeite daran, den Nachweis EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Und weiter: "Die Arbeiten schreiten planmässig voran. Der Quellcode wird offengelegt."

Die genaue Umsetzung des Schweizer Covid-Zertifikats soll am 11. Juni 2021 in Konsultation gehen. Der Entscheid ist für den 18. Juni 2021 vorgesehen.

Die EU will ihr eigenes Covid-Zertifikat ebenfalls per Ende Juni einführen. Der "digitale grüne Nachweis" soll für alle EU-Mitgliedstaaten gültig sein und das Reisen innerhalb Europas ermöglichen. Zudem lancierten die EU-Länder eine App, die über die Corona-Lage in den einzelnen Staaten informieren soll. Die App nennt sich "Re-Open EU" und gibt Auskunft darüber, welche Massnahmen in den einzelnen EU-Staaten gelten.

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