Update: Konkurse und Betreibungen: Aktuelle Coronamassnahmen

So finden Unternehmen Hilfe während der Coronakrise

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Das Coronavirus hat vieles schwieriger gemacht - auch das Arbeiten. Viele Unternehmen müssen auf Homeoffice umsatteln und zum Teil drohen finanzielle Engpässe. Wo Unternehmen welche Unterstützung finden, um die Folgen der Coronakrise besser zu bewältigen, erfahren Sie hier.

(Source: Abscent84/ iStock.com)
(Source: Abscent84/ iStock.com)

Um der Coronavirus-Pandemie entgegenzutreten, hat der Bund verschiedene Massnahmen erlassen. Diese sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen oder ganz aufhalten. Sie beeinflussen aber auch den Arbeitsalltag in der ganzen Schweiz massiv - vor allem negativ. Deshalb unterstützt der Bund Firmen während der Coronakrise auf verschiedenen Wegen. Auch Unternehmen wie Google leisten ihren Beitrag, indem sie etwa zuvor kostenpflichtige Tools für das Homeoffice vorübergehend kostenlos anbieten. Ob Software oder finanzielle Unterstützung: Wo Unternehmen welche Art von Hilfe finden, erfahren Sie im Folgenden.

Einfach einzurichtender Onlineshop für Kleinunternehmer

Hostpoint hat eine neue E-Commerce-Lösung für Kleinunternehmer und Private lanciert. Damit sei es möglich, ohne Vorkenntnisse im Programmieren oder im Webdesign einen eigenen Onlineshop zu erstellen. Auf der Produktseite stehen vier Varianten von "Webshop" zur Verfügung, die je nach Funktionsumfang zwischen 29 Franken bis 149 Franken monatlich kosten. Das Unternehmen erlässt den Kunden, die ein Jahresabonnement abschliessen, während den ersten sechs Monaten die Abogebühr. Das Angebot sei "während den ersten 6 Monaten jederzeit kündbar", heisst es zudem auf der Produkteseite. Mehr Informationen zum "Webshop" von Hostpoint finden Sie in diesem Artikel.

So erhöhen Kleingewerbler ihre Sichtbarkeit trotz Coronakrise

Die neue Plattform "Be Local Hero" lässt Nutzer ihr Quartier digital erkunden. Kleine Unternehmen sollen damit auch während der Coronakrise ihre Sichtbarkeit erhöhen können und zusätzliche Einnahmen generieren. Kleingewerbler müssen dazu nur ihr Geschäft auf der Webseite verzeichnen. So entstehe eine Art digitales Schaufenster, durch das Nutzer bummeln könnten. Der Webseite lässt sich entnehmen, dass alleine in der Stadt Zürich um die 60 Unternehmen eingetragen sind. Lesen Sie hier mehr zu dem Projekt.

Kein Notrecht bei Mietfragen

Bei Mietfragen wolle der Bundesrat nicht per Notrecht handeln. Vermieter und Mieter sollen sich einigen. Wo Fachhändler in der Krise welche Art von Unterstützung finden, können Sie in diesem FAQ nachlesen.

Bis zu 20 Millionen Franken: Kredite für KMUs

Seit dem 26. März können KMUs, die aufgrund des Coronavirus mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben, Überbrückungskredite beantragen. Betroffene Unternehmen haben Anspruch auf Kredite im Umfang von höchstens 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken, wie es von Seiten des Bundesrats heisst. Dabei müssten die Firmen gewisse Minimalkriterien erfüllen. "Insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Coronapandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet", schreibt der Bund.

Über die Website "covid19.easygov.swiss" können Unternehmen einen Kreditantrag ausfüllen und diesen dann an ihre Bank schicken. Kredite im Wert von bis zu 500'000 Franken übernimmt der Bund komplett – ohne Zins. Kredite über 500'000 bis 20 Millionen Franken übernimmt der Bund zu 85 Prozent. Die restlichen 15 Prozent tragen die kreditgebenden Banken. Hier beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Solche Kredite setzen laut Bundesrat allerdings eine umfassendere Bankenprüfung voraus und können daher nicht so schnell gewährleistet werden, wie Kredite bis 500'000 Franken.

EJPD prüft Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse

Zurzeit prüfe das EJPD zwei Massnahmen gegen coronabedingte Konkurse, wie srf.ch schreibt:

  • Falls die Aussicht besteht, dass eine Überschuldung nach der Krise behoben werden kann, können Unternehmen mit der Konkursanmeldung aufgrund drohender, coronabedingter Überschuldung zuwarten.

  • KMU, die nur wegen der Coronapandemie in finanzielle Not geraten sind, sollen von einer befristeten Stundung profitieren können, der sogenannten "COVID-19-Stundung", wie srf.ch schreibt. Die Massnahmen sollen Unternehmen Zeit verschaffen, ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.

Gratis-Software und -Features fürs Homeoffice

Verschiedene Anbieter haben als Reaktion auf die Massnahmen gegen das Coronavirus Collaboration-Tools und Features freigeschalten, die das Homeoffice erleichtern. Dazu gehört etwa Google. Der Konzern erlaubt seinen G-Suite- und G-Suite-Education-Kunden neu kostenlos Meetings für bis zu 250 Teilnehmer zu hosten. Ausserdem könnten auf einer Domain Live-Streams für bis zu 100'000 Zuschauer organisiert werden. Auch Unternehmen wie Microsoft, Cisco, Teamviewer oder Lifesize haben vergleichbar auf die aktuelle Situation reagiert. Welche Programme Sie vorübergehend kostenlos nutzen können, lesen Sie hier.

Also stellt Millionen für seine Reseller bereit

Distributor Also will seinen Resellern durch Liquiditätsengpässe helfen, wie Sie hier lesen können. Dafür stehe ein zweistelliger Millionenbetrag bereit. Partner, die strukturell gesund seien, aber wegen der Corona-Massnahmen in Schwierigkeiten geraten könnten, sollen schnelle und unbürokratische Hilfe von Also erhalten, wie der CEO Gustavo Möller-Hergt sagt. Also bittet darum, alle Fragen an eine dedizierte E-Mail-Adresse zu senden.

Also-CEO Gustavo Möller-Hergt. (Source: Netzmedien)

Kurzarbeitsentschädigung mit reduzierter Karenzfrist

Im Fonds der Arbeitslosenversicherung können Unternehmen zusammen bis zu total 8 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen. Kurzarbeit können Arbeitgeber in Einverständnis mit den jeweiligen Arbeitnehmern einführen. In der Folge kann das Arbeitspensum des Arbeitnehmers reduziert werden. Doch wird dem Arbeitnehmer 80 Prozent der wegfallenden Arbeitszeit vergütet. Um die Vergütung finanziell tragen zu können, können Arbeitgeber bei den zuständigen kantonalen Anlaufstellen (KAST) eine Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen. Die wichtigsten Ziele der Kurzarbeit sind die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen und –verhältnissen, wie das Bundesamt für Wirtschaft (SECO) mitteilt.

KAE wird generell nur entrichtet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, wenn der Arbeitsausfall voraussichtlich vorübergehend ist und der Arbeitsausfall nicht durch Umstände verursacht wird, die zum normalen Betriebsrisiko gehören. Ausserdem muss die Arbeitszeit kontrollierbar beziehungsweise in einer prüfbaren Art erfasst sein. Der Arbeitsausfall muss je Abrechnungsperiode mindestens 10 Prozent der Arbeitsstunden ausmachen.

Damit Unternehmen nun KAE aufgrund des Coronavirus beantragen können, muss eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitsausfall wird durch behördliche Massnahmen verursacht, wie zum Beispiel die Abriegelung von Städten. Ausserdem kann der Arbeitgeber die Arbeitsausfälle nicht durch geeignete, wirtschaftlich tragbare Massnahmen vermeiden oder keinen Dritten für den Schaden haftbar machen.

  • Der Arbeitsausfall wird durch wirtschaftliche Gründe verursacht. Dazu gehören konjunkturelle und auch strukturelle Gründe, die einen Nachfrage- beziehungsweise Umsatzrückgang zur Folge haben.

Bis am 30. September 2020 sei die Karenzfrist, bis Arbeitgebern KAE zusteht, komplett aufgehoben. Arbeitnehmende müssen laut Seco ausserdem keine Überstunden mehr abbauen, bevor sie von der KAE profitieren können.

Die Ansprüche auf KAE seien zudem ausgeweitet worden auf Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen sowie für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit, auf Personen in Lehrverhältnissen und auf arbeitgeberähnliche Angestellte. "Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten zum Beispiel Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten." Auch Personen, die im Betrieb des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Partners mitarbeiten, könnten nun von KAE profitieren. Sie können eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle geltend machen.

Bürgschaften für KMU bis zu einer Million Franken

KMU mit finanziellen Engpässen stehen bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen können Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu einer Million Franken gewähren, wie Sie auch hier nachlesen können. Die so erhaltenen Bankkredite müssen zurückgezahlt werden. Der Bundesrat habe die Bedingungen für eine Bürgschaft erleichtert. Bis Ende 2020 übernimmt er für neue Bürgschaften "die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr".

Zahlungsaufschub von Sozialversicherungsbeträgen

Betroffene Unternehmen erhalten einen vorübergehenden zinslosen Zahlungsaufschub für die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV. "Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist." Dasselbe gelte für Selbstständige. Die AHV-Ausgleichskassen seien für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge verantwortlich.

Liquiditätspuffer bei Steuern und für Lieferanten des Bundes

Vom 21. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 werde der Zinssatz für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkunsabgaben auf 0,0 Prozent gesetzt. "Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt." Dasselbe gelte für die direkte Bundessteuer ab dem 1. März 2020 bist zum 31. Dezember 2020. Ausserdem sollen Kreditorenrechnungen rasch geprüft und so schnell wie möglich ausgezahlt werden, ohne Ausnützung der Zahlungsfristen. Damit werde die Liquidität der Lieferanten des Bundes gestärkt.

Entschädigung für Ausfälle von Aktivitäten wie Messen

Für Ausfälle im Zusammenhang mit (Messe-)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE können Unternehmen bis zu 4,5 Millionen Franken beantragen.

Alle Informationen zur Unterstützung von Unternehmen durch den Bund erhalten Sie hier auf der Webseite des SECO.

Keine Betreibungen bis zum 19. April

Der Bundesrat hat den Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Bis am 4. April dürfen keine Betreibungsurkunden mehr zugestellt werden, wie der Bund mitteilt. Ab diesem Tag treten gesetzliche Betreibungsferien in Kraft, welche bis am 19. April dauern und dieselben Auswirkungen haben, wie Sie hier nachlesen können. Mit dieser Massnahme will der Bund Unternehmen entlasten, die aufgrund der angeordneten Restaurant- und Ladenschliessungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. Dieser "Rechtsstillstand" sei aber keine langfristige Lösung. Obwohl andere Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung des Coronavirus bis zum 26. April verlängert wurden, endet der Rechtsstillstand im Betreibungswesen wie bereits angekündigt am 19. April um Mitternacht. Wenn niemand mehr seine Schulden zahle, könne es zu Liquiditätsengpässen kommen, sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter laut srf.ch. Das Justizdepartement soll dem Bundesrat aber Vorschläge unterbreiten, wie Unternehmen vor coronabedingtem Konkurs bewahrt werden können, wie srf.ch schreibt.

Politische Unterstützung für Start-ups

Auf der Webseite team-start-up.ch können Start-ups Fragen, Erfahrungen und Forderungen zu Kurzarbeit, Bürgschaften und anderen staatlichen Unterstützungsmassnahmen melden. Hinter der Seite steht die Parlamentarische Gruppe Start-ups und Unternehmertum. Die Gruppe um Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt will die Anliegen bündeln, Fragen klären lassen und Forderungen in den politischen Prozess einbringen, wie Sie auch hier nachlesen können.

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