UPC muss nicht mit Swisscom teilen
Die Wettbewerbskommission ermittelt zurzeit gegen UPC. Swisscom stellte Antrag auf Erlass vorsorglicher Massnahmen. Dies sei nicht notwendig, argumentiert die Kommission.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in der Untersuchung gegen UPC keine vorsorglichen Massnahmen angeordnet. Es gibt zwar Anhaltspunkte für wettbewerbswidriges Verhalten seitens UPC, vorläufige Massnahmen sind aber nicht notwendig, wie die Weko mitteilt. In der Untersuchung geht es darum, dass der Telko konkurrierenden TV-Anbietern die Eishockeyübertragungen ungerechtfertigterweise vorenthält. Swisscom hatte Antrag auf Erlass vorsorglicher Massnahmen gestellt.
Dass ein Anbieter seinen Konkurrenten bestimmte Übertragungsrechte vorenthält, führe jedoch nicht zu einer dauerhaften Marktverzerrung. Betroffene Anbieter könnten allenfalls verlorene Kunden mit guten Angeboten und Dienstleistungen zurückgewinnen. Aus diesem Grund seien keine Massnahmen vor Ende der Untersuchung notwendig, teilt die Weko mit.
Swisscom will weiterstreiten
"Wir bedauern diese Entscheidung", lässt sich Dirk Wierzbitzki, Leiter Products und Marketing bei Swisscom, in einer Mitteilung zitieren. Das Unternehmen werde um die Übertragungsrechte für Eishockey "weiterkämpfen".
In einer Pressemitteilung nennt UPC-CEO Eric Tveter den Entscheid "nicht überraschend". "Es wäre geradezu paradox gewesen, wenn die Weko in diesem Fall ausgerechnet zu Gunsten desjenigen Unternehmens entschieden hätte, das jahrelang seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat", erklärt er. UPC werde das Signal seines Sportsenders Mysports nicht an Swisscom weitergeben und sehe dem Rest der Untersuchung zuversichtlich entgegen.

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