TV-Quoten: Publikationsverbot für alle Beteiligten
Die TV-Einschaltquoten dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Expertenberichte sind laut Meinung eines Gerichts nicht umfassend genug, um die superprovisorische Verfügung aufzuheben.
Im Quotenkrieg um die Schweizer TV-Zahlen hat das Obergericht Nidwalden entschieden: Die superprovisorische Verfügung gegen die Publikation von Daten aus dem neuen TV-Panel der Mediapulse gilt nun auch für die betroffenen TV-Sender und -Vermarkter, berichtet Kleinreport.
Bis auf Weiteres keine Quoten
Das bedeutet, dass die Sender SRG und Telezüri sowie die Vermarkter Goldbach, Publisuisse und Belcom bis auf Weiteres keine TV-Einschaltquoten veröffentlichen dürfen. Die beiden genannten Sender haben bereits Daten veröffentlicht, die sie zur internen Nutzung erhielten und argumentierten, die Geheimhaltungspflicht gelte nur für die Mediapulse.
Das Obergericht kritisierte zudem die Mediapulse, weil sie die Daten zur "zweckdienlichen Nutzung" freigegeben hatte.
Der Sender 3 Plus konnte das Gericht überzeugen, dass sich die Expertenberichte zum neuen Messverfahren von Mediapulse "nur auf die geprüften, eng definierten Themen beziehen und diverse Problemkreise von vornherein ungeprüft sowie der Qualitätsstandard undefiniert geblieben sind."
Neue Überprüfung gefordert
Laut 3Plus-Chef Dominik Kaiser hat Mediapulse "in einem intransparenten Prozess versucht, die Mängel mit Hilfe von oberflächlichen, theoretischen Expertisen schön zu reden und Kritik am System zu übertünchen." Er verlangt nun die erneute Überprüfung des Systems durch eine unabhängige Organisation.
Seit Anfang Jahr ermittelt die Stiftung Mediapulse die TV-Quoten mit einer neuen Software der englischen Kantar Media. Diese erlaube etwa die Erfassung zeitversetzter Nutzung. Da die Ergebnisse aber erhebliche Differenzen von früher zu heute aufweisen würden, bezweifeln einige Veranstalter die Verlässlichkeit der Messung. Daraufhin gab Mediapulse Expertenberichte in Auftrag, laut denen das Messsystem internationalen Qualitätsanforderungen entspricht.

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