Ab 2024

Weniger Fördergelder und mehr Cybersicherheit in neuen Energieverordnungen

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von René Jaun und cka

2024 setzt der Bundesrat verschiedene Verordnungsänderungen im Energiebereich in Kraft. Mit Anpassungen bei den Fördergeldern will er einen Anreiz zum Bau grösserer Photovoltaikanlagen schaffen. Und wer Rohrleitungsanlagen betreibt, soll diese künftig vor Cyberbedrohungen schützen.

(Source: iSawRed / Unsplash.com)
(Source: iSawRed / Unsplash.com)

Per 1. Januar 2024 treten gleich mehrere Verordnungsänderungen im Energiebereich in Kraft. Der Bundesrat verabschiedete die Änderungen an seiner Sitzung vom 29. November 2023.

Weniger Fördergelder für kleine Photovoltaikanlagen

Mit Anpassungen in der Energieförderungsverordnung (EnFV) schafft der Bundesrat per 1. April 2024 etwa den sogenannten Grundbeitrag vollständig ab. Zuletzt zahlte der Bund diesen Förderbetrag von 200 Franken noch für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 5 Kilowatt aus. Künftig zahlt der Bund auch für kleine Anlagen nur noch einen von der Leistung abhängigen Beitrag, wie der Mitteilung des Bundes weiter zu entnehmen ist. Doch auch beim Leistungsbeitrag erfolgt eine Kürzung: Für Anlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt werde der Betrag nämlich um je 20 Franken gesenkt, schreibt der Bund.

Zur Begründung heisst es unter anderem, man wolle Anreize zum Bau grösserer Anlagen schaffen und dazu, die möglichst gesamte Dachfläche zur Stromproduktion auszunutzen. "Durch diese Absenkung sinkt die Gesamtvergütung für kleinere und somit teurere Anlagen im Verhältnis stärker als für grössere Anlagen. Damit wird der Betrieb grösserer Anlagen im Vergleich zu demjenigen kleinerer finanziell attraktiver", heisst es in der Erläuterung zur Verordnungsänderung.

Zudem habe sich der Zubau von Photovoltaikanlagen sehr stark entwickelt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 seien 75 Prozent mehr Anlageleistungen angemeldet worden als in der Vorjahresperiode. Bei den Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt sei die angemeldete Leistung um über 60 Prozent angestiegen.

Cybersicherheit für Rohrleitungsanlagen

Eine weitere Änderung nimmt der Bundesrat in der "Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen" vor. Konkret geht es dabei um "Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas oder anderen vom Bundesrat bezeichneten flüssigen oder gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen ", wie es im entsprechenden Gesetz heisst. Mit einem neuen Artikel nimmt der Bund Betreiber solcher Anlagen in puncto Cybersicherheit in die Pflicht. "Die Betreiber treffen Massnahmen für einen angemessenen Schutz ihrer Rohrleitungsanlagen vor Cyberbedrohungen", heisst es in der Verordnung. Gemeinsam sollen die Anlagenbetreiber Richtlinien über die Cybersicherheit erarbeiten und dabei auch das Bundesamt für Energie (BFE), Kantone und interessierte Kreise konsultieren. Die derart erarbeiteten Richtlinien müssen sie sodann im Internet veröffentlichen.

Eine Deadline, bis wann diese Richtlinien stehen oder umgesetzt werden müssen, setzt die aktuelle Verordnung nicht. Beim BFE heisst es hierzu auf Anfrage, bei Bedarf könne die Verordnung in Zukunft weiter verschärft werden.

Auch interessant: Bei Störungen der Stromversorgung sollen die Mobilfunknetze weiter funktionieren. Der Bundesrat will darum die Telkos zum Aufbau von Notstromanlagen verpflichten. Mehr zur entsprechenden Verordnungsrevision erfahren Sie hier.

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