Stiftung Warentest empfiehlt

So wird man seinen Elektroschrott nachhaltig los

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von Saray-Lien Keser und kfi

Elektroschrott fällt in jedem Haushalt an, sollte aber nicht so einfach weggeworfen werden wie Abfall. Stiftung Warentest beantwortet Fragen rund um das Thema Elektroschrott und wie dieser von Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig entsorgt wird.

(Source: absent84 / Fotolia.com)
(Source: absent84 / Fotolia.com)

Durch den erhöhten Konsum und immer wieder neuen Innovationen von Elektrogeräten steigt auch die Menge an Elektroschrott. "Stiftung Warentest" hat sich anhand verschiedener Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit dem Thema Elektroschrott auseinandergesetzt.

Die folgenden sechs Fragen zeigen, was als Elektroschrott gilt und wie dieser zu entsorgen ist.

Was gilt als Elektrogerät?

Gemäss Gesetz gilt jedes Gerät, das zur Nutzung Strom benötigt, als Elektrogerät. Ob der Strom dabei aus der Steckdose oder aus einer Batterie kommt, spielt keine Rolle. Dazu zählen auch kaputte Ladekabel und Mehrfachstecker, die nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind.

Kann ich jeden Elektroschrott einfach im Geschäft abgeben?

Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind Händler, Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ausgediente elektrische und elektronische Geräte, die sie im Sortiment führen, gratis anzunehmen. Die Kundschaft muss dafür kein neues Gerät kaufen. Seit 1998 gilt in der Schweiz eine Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Darin sind Geräte folgender Kategorien zur Rückgabe bei einem Geschäft zulässig.

  • Geräte der Unterhaltungselektronik

  • Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik

  • Kühlgeräte

  • Haushaltsgeräte

  • Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge)

  • Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug

  • Leuchten und Leuchtmittel

Was passiert mit grösseren Geräten?

Grössere Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke können im Geschäft abgegeben werden, wenn die Kundschaft dafür etwas Ähnliches kauft. Die Abgabe ist entweder im Geschäft möglich oder das alte Gerät wird direkt aus der Wohnung mitgenommen, sobald das neue geliefert wird. Kundinnen und Kunden sollten dabei schon beim Kauf oder der Bestellung angeben, dass auch ein Altgerät abgeholt werden soll. Unabhängig von einem Händler können Altgeräte auch an mehr als 500 Sammelstellen der Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) abgegeben werden.

Was muss ich mit den Batterien und Akkus machen?

Batterien und Akkus gehören nicht in den Elektromüll, schreibt Warentest. Auch das Schweizer Gesetz unterscheidet laut BAFU zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Zudem gelten auch Akkumulatoren (Akkus) als Batterien und somit als Sonderabfälle. Konsumentinnen und Konsumenten müssen Altbatterien zu einer Verkaufstelle oder anderen Sammelstellen zurückbringen.

Lithium-Ionen-Akkus, die etwa im Modellbau verwendet werden und keine feste Umfüllung und somit keinen Sicherungsmechanismus aufweisen, sind im Fachgeschäft abzugeben. Wenn diese beschädigt oder verformt werden stellen diese ein Brandrisiko dar. Warentest empfiehlt deshalb Altgeräte in denen Lithium-Ionen-Akkus verbaut sind als Ganzes zu entsorgen.

Auch gebrauchte Fahrzeug- und Industriebatterien werden separat gesammelt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen diese an die Verkaufsstellen oder an eine berechtigte Sammelstelle zurückgeben. Bei den Rückgaben fallen keine Kosten an.

Stimmt es, dass alte Bankkarten auch als Elektroschrott gelten und entsprechend entsorgt werden müssen?

Alte Bankkarten gelten ebenfalls als Elektroschrott und müssen entsorgt werden, etwa bei Recycling- oder Wertstoffhöfen. Vor der Entsorgung sollten die Bank- oder Kreditkarten zudem unbrauchbar gemacht und die darauf gespeicherten Daten vollständig zerstört werden. Chip, Magnetstreifen sowie persönliche Daten wie Name, IBAN, Kreditkartennummer und Sicherheitscode gilt es unkenntlich zu machen, so die Stiftung. Darüber hinaus nehmen auch Banken die alten Karten seiner Kundinnen und Kunden zurück und vernichten diese. Verpflichtet sind die Banken dazu aber nicht.

Welche Alternativen gibt es noch?

  • Alternativ können alte Geräte wie Smartphones, Fernseher oder Laptops weiterverkauft werden. Dazu bieten verschiedene Websiten ihren Dienst an. Der Verkäufer erhält laut Warentest einen zu erwarteten Preis direkt angezeigt, wobei das Alter und der Zustand genauso wie vorhandenes Zubehör eine Rolle spielen.

  • Auch Mobilfunk-Anbieter kaufen alte Geräte an. Smartphone-Anbieter nehmen diese teilweise bei einem Neukauf in Zahlung. Der Preis hängt dabei ebenfalls von Alter und Zustand des Gerätes ab.

  • Als weitere Alternative können alte Geräte zudem gespendet und anschliessend recycled werden. Verschiedene Organisationen nehmen dabei alte Geräte entgegen. Noch brauchbare Geräte, Bauteile oder Rohstoffe lassen sich dadurch weiterverwenden und weiterverkaufen.

  • Kaputte Geräte können zudem repariert werden anstatt sie wegzuwerfen. Verschiedene Händler und auch sogenannte "Repaircafes" bieten diese Dienstleistung an. Letztere ermöglichen Kundinnen und Kunden ihre Geräte gemeinsam mit Profis zu reparieren.

Das Entsorgen von Elektroschrott ist grundsätzlich kostenlos. Kundinnen und Kunden übernehmen jedoch bereits beim Kauf eines Gerätes einen Teil der Kosten in Form einer Recycling-Gebühr (vRG).

Lesen Sie auch: Eine Studie von Roland Berger und Potloc zeigt, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten beim Nachhaltigkeitsanspruch über dem globalen Durchschnitt liegen. Die ganze Studie finden Sie hier.

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