Neu mit Antworten von Antonio Casciaro von Winterhalter + Fenner

Update: Was es beim EU-Halogenlampenverbot zu beachten gilt

Uhr

Seit September gilt das Halogenlampenverbot der EU. Die Redaktion hat bei Herstellern und Distributoren nachgefragt, was Händler dazu wissen müssen. Es antworteten Experten von Ledvance, Signify und Otto Fischer.

Update: 13.9.2018: Neu mit Antworten von Antonio Casciaro, Product Manager, Winterhalter + Fenner

Antonio Casciaro, Product Manager, Winterhalter + Fenner

Welche Folgen erwarten Sie durch das Halogenlampenverbot? Beobachten Sie Hamsterkäufe von Händlern?

Antonio Casciaro: Da wir rechtzeitig über den Auslauf der Halogenlampen und die entsprechenden alternativen LED-Leuchtmittel informiert haben, sind unsere Kunden gut vorbereitet. Wir können keine Hamsterkäufe beobachten.

Wie lange erwarten Sie noch Halogenlampen im Handel?

Dort, wo es noch keinen geeigneten LED-Ersatz gibt, wird es nach wie vor konventionelle Leuchtmittel geben. Ebenso wie bei Nischenprodukten, bei denen ein vergleichsweise geringer Bedarf besteht.

Laut Umfrage wissen viele Konsumenten nichts vom Verbot. Wie sollten Händler ihre Kunden informieren?

Wir haben rechtzeitig online und offline mit der Information an unsere Kunden begonnen. Zudem weisen wir auf unseren Lampen-Finder im Webshop hin, bei dem auf einfachem Weg die passenden LED-Alternativen gefunden werden können.

Was gilt es beim Ersatz von Halogenlampen durch LED zu beachten?

Je nach Anforderung muss eine dimmbare oder nicht dimmbare LED-Lampe als Alternative ausgewählt werden. Der Lichtstrom, angegeben in der Einheit Lumen, soll dem der Halogenlampe entsprechen, ebenso wie die Lichtfarbe.

Urs Maurer, Swiss Country CEO, Signify

Welche Folgen erwarten Sie durch das Halogenlampenverbot? Beobachten Sie Hamsterkäufe von Händlern?

Urs Maurer: Durch die vermehrte Erwähnung des Themas in der Presse werden sich manche Konsumenten bestimmt mit zusätzlichen Halogenlampen eindecken und sich intensiver mit dem Thema beschäftigen. Daher ist jetzt eine gute Gelegenheit, die LED als die neue Standardlampe zu etablieren und deren Vorteile wie Energieeffizienz oder Langlebigkeit zu vermitteln. Einzelne Händler haben sich mit höheren Stückzahlen eingedeckt, von Hamsterkäufen kann aber nicht die Rede sein.  

 

Wie lange erwarten Sie noch Halogenlampen im Handel?

Die Abverkaufsfrist für die von der jetzigen Stufe des Energiegesetzes betroffenen Leuchtmittel läuft in der Schweiz bis zum 31. August 2019. Typischerweise gehen die Lichtverkäufe ab Frühjahr saisonal zurück, bis dahin dürften die meisten Halogenvorräte abverkauft sein.

 

Laut Umfrage wissen viele Konsumenten nichts vom kommenden Verbot. Wie sollten Händler ihre Kunden informieren?

Zahlreiche Händler bieten bereits jetzt einen adäquaten LED-Ersatz für die betroffenen Halogenlampen. Geschultes Verkaufspersonal und ergänzende Informationen an allen Verkaufspunkten on- und offline wären für die Konsumenten sicherlich hilfreich. Signify (ehemals Philips Lighting) hat unter www.philips.ch/erp die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

 

Was gilt es beim Ersatz von Halogenlampen durch LED zu beachten?

Betroffen von der jetzigen Stufe des Verbots sind Halogenlampen mit E14/E27-Sockel in Glühlampen- und Kerzenform, sowie Spots und Brenner mit unzureichender Energieklasse und Lebensdauer. Nebst der korrekten Sockel- und Lampengrösse sollte eine vergleichbare Helligkeit (Angabe in Lumen) und die Möglichkeit der Dimmbarkeit beachtet werden. LED-Leuchtmittel sind in einer Vielzahl von Formen, Oberflächen, Farben und Preisstufen erhältlich.

Jean-Marc Vogel, Managing Director Europe West, Ledvance

Welche Folgen erwarten Sie durch das Halogenlampenverbot? Beobachten Sie Hamsterkäufe von Händlern?

Jean-Marc Vogel: Von dem anstehenden Verbot betroffen sind ausschliesslich sogenannte ungerichtete Halogenlampen, also Lampen, die rundum Licht abgeben. Das ist insbesondere die klassische "Halogen-Glühlampe" (Halogen Classic) mit einem klassischen Kolben und Schraubsockel aber auch bestimmte Typen mit Stecksockel. Die betroffenen Halogenlampentypen dürfen nur noch bis Ende August 2018 in die Schweiz importiert werden. Die Händler dürfen ihre Bestände dann noch ein weiteres Jahr bis Ende August 2019 verkaufen. Bislang erleben wir keinen Ansturm auf die betroffenen Halogenlampen, wie es vor einigen Jahren mit den Glühlampen der Fall war. Vermutlich liegt das daran, dass viele Endverbraucher von dem baldigen Importstopp und der einjährigen Abverkaufsfrist schlicht nicht wissen. Zudem haben mittlerweile wahrscheinlich viele Verbraucher aber auch die enormen Vorteile von LED-Ersatzprodukten zu schätzen gelernt: die viel höhere Energieeffizienz, die Langlebigkeit, die Möglichkeit der Lichtsteuerung und auch die mittlerweile sehr ansprechenden Designs.

 

Wie lange erwarten Sie noch Halogenlampen im Handel?

Nach dem Importstopp ab September dürfen die Händler ihre Bestände noch ein weiteres Jahr abverkaufen bis einschließlich August 2019.

 

Laut Umfrage wissen viele Konsumenten nichts vom kommenden Verbot. Wie sollten Händler ihre Kunden informieren?

Das ist richtig. Laut einer von uns in mehreren EU-Ländern durchgeführten Studie hat mehr als jeder zweite Verbraucher noch nie etwas von dem anstehenden Verbot gehört. Hier müssen Hersteller und Händler gemeinsam noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. Dazu gehört klarzumachen, welche Halogenlampentypen vom Markt sukzessive verschwinden werden. Ebenso wichtig ist es, den Verbrauchern mögliche Ängste zu nehmen und ihnen klarzumachen, dass es für nahezu alle traditionellen Lampentypen mittlerweile viel bessere LED-Alternativen gibt. Außerdem müssen wir den Kunden vor Ort in seinem Einkauf leiten und klarmachen, worauf er beim Kauf der LED-Lampe achten soll – zum Beispiel durch entsprechende, leicht verständliche Regal-Leitsysteme und Displays. Hierbei arbeiten wir mit den Händlern sehr eng zusammen.

 

Was gilt es beim Ersatz von Halogenlampen durch LED zu beachten?

Um Verbrauchern den Umstieg leicht zu machen, bilden wir die wesentlichen Angaben übersichtlich auf den Verpackungen ab. Überwiegend sind bei LED-Lampen dieselben Kriterien wichtig. Das sind die passende Fassung, die Lampen-Form, die Lichtverteilung, die Lebensdauer oder die Wattage. Auch auf die Lichtfarbe der LED-Lampe sollten Verbraucher achten – von Warmweiss bis Kaltweiss. Aufschluss über die Helligkeit gibt die Lumenanzahl, das ist neu bei LED-Produkten. Die Wattangabe hingegen gibt Auskunft über die Leistung und damit indirekt über den Energieverbrauch. Hierbei geben Hersteller neben der Wattzahl der LED-Lampe als Referenz nach wie vor die Wattangabe der alten Glühlampe an. Wenn die LED-Lampe also 7 Watt Leistung hat, spart sie gegenüber der 60-Watt-Glühlampe bis zu 90 Prozent Strom. Viele Verbraucher wollen auch nach der Umstellung auf LED-Produkte daheim ihr Licht dimmen. Doch nicht jede LED-Lampe funktioniert mit jedem Dimmer. Um sicherzustellen, dass Kunden das richtige Produkt wählen, schulen wir beispielsweise die Kundenmitarbeiter bei unseren Handelspartnern entsprechend und stellen auf unserer Website eine Übersicht der kompatiblen Dimmer zur Verfügung.

Adrian Schwarzenbach, Marketing Produktmanager Otto Fischer

Welche Folgen erwarten Sie durch das Halogenlampenverbot? Beobachten Sie Hamsterkäufe von Händlern?

Adrian Schwarzenbach: Durch das Halogenverbot werden die Absatzstückzahlen von Halogenlampen, welche noch beträchtlich sind, unweigerlich zu den LED-Lampen fliessen. Der LED-Ersatz für Halogenlampen kostet zurzeit noch etwas mehr, dafür ist die Lebensdauer höher und der Stromverbrauch tiefer, was sich langfristig auszahlt. Meine Erwartungen zu den Auswirkungen sind folglich, dass der Umsatz bei Lampen in der Schweiz Anfangs ansteigt und der gesamte Stromverbrauch der für Beleuchtungen aufgewendet wird, weiter sinkt. Hamsterkäufe haben wir bis jetzt keine festgestellt. Vielleicht hat dies auch mit den guten Absichten zu tun, die das Verbot beinhaltet. Ich kann mir vorstellen, dass es schwieriger wird, gute Argumente zu finden, um Halogenspots zu verkaufen.

Wie lange erwarten Sie noch Halogenlampen im Handel?

Aus meiner Sicht werden Halogenspots wahrscheinlich schnell ausverkauft sein. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Lieferant noch seine Lager aufgefüllt hätte, weil ja Lagerbestände noch abverkauft werden dürften. Deshalb schätze ich, es wird innert einer Jahresfrist kaum noch Halogenlampen zu kaufen geben und auch keine Projekte mehr mit Halogenleuchtmittel durchgeführt werden.

Laut Umfrage wissen viele Konsumenten nichts vom kommenden Verbot. Wie sollten Händler ihre Kunden informieren?

Wir bei Otto Fischer publizieren in unserem monatlichen Magazin im September 2018 einen Beitrag zum Verbot und auch unsere Licht-Fachaussendienstler beraten die Kunden auf Wunsch. Viele Lichtfirmen informieren im gleichen Rahmen über persönliche Beratung und Fachbeiträge wo sich Interessierte das Wissen aneignen können. Grundsätzlich kann man nichts falsch machen solange man keine Halogenlampen in die Schweiz importiert.

Was gilt es beim Ersatz von Halogenlampen durch LED zu beachten?

Halogenlampen besitzen einen höheren CRI- (Color Rating Index) Wert als LED. Der Wert gibt die Sättigung und Echtheit der Farben an, die von einem Leuchtmittel angestrahlte Objekte wiedergeben. Weil bei Halogenlampen ein Verbrennungsprozess geschieht ist der Wert 100. LED-Lampen funktionieren mittels elektrisch durchflossenen Halbleiterdioden wo kein Verbrennungsprozess passiert und deshalb erreicht LED nicht CRI 100 sondern je nach Produkt CRI 70 bis 98. Bei Anwendungen wo eine hohe Farbwiedergabe essentiell ist, wie in Verkaufsflächen oder in Kunstgalerien, ist zu beachten, dass LED-Leuchtmittel mit hohem CRI verwendet werden. Auch sind nicht alle LED-Lampen dimmbar, hier sollte darauf geachtet werden für jede Anwendung das passende Leuchtmittel zu verwenden. LED werden dafür nicht annähernd so heiss wie Halogenlampen und können angefasst werden ohne Verbrennungen zu erleiden.

Tags
Webcode
DPF8_104915