Parlament begräbt Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Garantiearbeiten
Nach dem Ständerat hat sich auch die grosse Kammmer gegen die Motion für die Durchsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte entschieden. Das Parlament folgt damit dem Bundesrat.

Das Parlament hat sich gegen die Durchsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte entschieden. Nach dem Nationalrat schrieb heute auch der Ständerat die überwiesene Motion von Alt-Ständerat Hans Hess (FDP/OW) stillschweigend ab und folgt damit dem Bundesrat, wie es auf parlament.ch heisst.
Hess sagte, dass bei vielen Produkten, die Fachleute montieren, installieren oder warten müssen, der Direkteinkauf im Ausland verhindert werde. Vielfach verhinderten Handwerker eine solche Dienstleistung auf Druck der Hersteller und Importeure. Deshalb gebe es immense Preisunterschiede, etwa bei Maschinen auf dem Bau, sanitären Apparaten und Elektrogeräten, viele davon Markenartikel. Ziel des Cassis-de-Dijon-Prinzips sei aber, dass nach EU-Vorschrift hergestellte Produkte auch in der Schweiz eingeführt werden dürfen.
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sagte hingegen, das geltende Kartellgesetz verbiete bereits heute die Marktabschottung durch Hersteller und verwies auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage des Weko-Sekretariats bei Unternehmen. Die Umfrage habe nur ein geringes Ausmass ergeben. Betroffen seien nicht ausgeführte Garantieleistungen, die mit einer nicht genügenden Rückvergütung durch Hersteller oder Importeure begründet wurden.

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