Urteil des Bundespatentgerichts

Nestlé verliert neuen Kapselstreit

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Das Bundespatentgericht hat entschieden: Die Migros darf weiterhin ihre Dolce-Gusto-Kopie verkaufen. Es ist Nestlés erste Niederlage im Dolce-Gusto-Streit.

Nestlé hat eine Niederlage gegen die Migros einstecken müssen. Wie die Handelszeitung berichtet, darf die Migros weiterhin ihre Dolce-Gusto-Kopie "Twin" verkaufen. Das St. Galler Bundespatentgericht lehnte Nestlés Begehren ab. Der Lebensmittelkonzern wolle das Urteil aber ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen.

Bisher war Nestlé vor allem gegen Nespresso-Nachahmer vorgegangen. Als die Migros im Februar aber mit ihrer Dolce-Gusto-Kopie startete, Nestlé ersuchte kurz darauf ein erstes Verkaufsverbot.

Nestlé habe laut Gerichtsurteil nicht glaubhaft machen können, dass die "Twin"-Kapseln der Migros das Patentrecht verletzen. Nestlé beanstandete, dass auf den "Twin"-Verpackungen steht, sie seien mit dem Nescafé-Dolce-Gusto-System kompatibel. Das Bundespatentgericht sagt aber nun, die Kapseln würden nicht auf die Verwendbarkeit in einer spezifischen Getränkemaschine eingeschränkt. Auch in Deutschland geht Nestlé gegen die Migros und ihre Industrietochter Delica vor, schreibt die Handelszeitung.

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