Urteil veröffentlicht

Update: Dyson-Klage scheitert vor EU-Gericht

Uhr

Gemäss Dyson weist das Prüfverfahren für das Energielabel bei Staubsaugern deutliche Mängel auf. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders – Tests mit leeren Beuteln sind rechtens.

Update, 23.11.2015:

Nun hat auch das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, eine Klage Dysons abgelehnt. Diese richtete sich gegen die Kennzeichung von Staubsaugern der Marken Bosch und Siemens mit dem Energielabel "A", wie Dyson mitteilt. Somit hält auch dieses Gericht an den gemäss Dyson "lebensfernen Testbedingungen" des Energielabels der EU fest.

Das britische Unternehmen kündigte an, in Berufung zu gehen. Auch in Deutschland und Belgien leitete der Staubsaugerhersteller rechtliche Schritte ein - diese Urteile werden noch erwartet.

Artikel vom 13.11.2015:

Im Zuge des VW-Skandals wies Dyson darauf hin, dass es auch bei den Prüfverfahren für das Energielabel bei Staubsaugern nicht mit rechten Dingen zugehen soll. Nach Ansicht des britischen Staubsaugerherstellers würden Gerätetests mit leeren Beuteln nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen.

Da in der Praxis nur selten leere Schmutzbeutel im Staubsauger sind, liege der Energieverbrauch ausserhalb des Labors nämlich deutlich höher. So fackelte Dyson nicht lange und zog gegen die "unrealistischen Bedingungen" vor Gericht.

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) einräumte, dass "die Saugleistung und die Energieeffizienz eines Staubsaugers mit vollem Behälter wegen der Staubansammlung geringer sind" scheiterte Dyson mit seiner Klage. Das Testverfahren mit leeren Beuteln sei durchaus rechtens, wie der EuGH in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil mitteilt. Es mangle nämlich an alternativen Tests mit vollen Beuteln, die "zuverlässig, genau und reproduzierbar" seien.

Dyson will weiter kämpfen

Dyson zeigt sich in einem Statement enttäuscht vom Urteil: "Der EuGH unterstützt Testverfahren, die nicht einmal versuchen, realistische Anwendungsbedingungen zu simulieren und deshalb für Verbraucher irreführend sind." Der Hersteller will weiter gegen Testverfahren kämpfen, die seiner Meinung nach "nicht die Interessen der Konsumenten widerspiegeln".

Die Stiftung Warentest gibt den Briten nun teilweise Recht, wie winfuture.de schreibt. So zeigt sich Holger Brackemann, Bereichsleiter Untersuchungen bei der Stiftung Warentest, auch nach dem Urteil überzeugt, dass auch mit vollen Schmutzbeuteln "sehr wohl reproduzierbare Messergebnisse erzielt werden können". Sie würde dafür etwa mit Normstaub und klar definierten Füllmengen arbeiten.

Im Zuge seiner Kritik am Energielabel der EU warf Dyson auch seinen Rivalen Bosch und Siemens technische Manipulationen vor. Mit leeren Beuteln hätten die Mitstreiter sich die Energiespar-Gütesiegel der EU erschwindelt. Die Beschuldigten wiesen im Oktober auf Anfrage alle Anschuldigungen zurück.

Webcode
5250