Kommission will nationalrätliche Vorlage abändern

Ständerat nimmt Debatte um Radio- und TV-Gebühren auf

Uhr | Aktualisiert
von sda

Der Ständerat hat sich der Vorlage für das neue TV- und Radio-Gebührensystem angenommen. Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte die Aufregung einiger Ständeräte.

Jeder Schweizer Haushalt soll in Zukunft Radio- und TV-Gebühren zahlen - unabhängig davon, ob er einen Radioapparat oder einen Fernseher besitzt. Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession einer allgemeinen Gebührenpflicht zugestimmt hat, beugt sich nun der Ständerat über die Vorlage.

Die kleine Kammer hat die Detailberatung am Donnerstagmorgen aufgenommen. Ein Antrag von Ständerat Hans Altherr (FDP/AR), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte, wurde deutlich mit 31 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Altherr wollte die Kommission beauftragen, ein vereinfachtes Gebührenerhebungssystem vorzulegen, welches die Unternehmen im bisherigen Rahmen belastet und Ausnahmen für die Gebührenpflicht vorsieht. "Ich möchte eine Lanze brechen für all jene, die keine Empfangsgeräte zu Hause haben", sagte Altherr.

Über seinen Rückweisungsantrag wurde über eine Stunde diskutiert, schliesslich blieb er aber chancenlos. Ein neues Abgabesystem sei notwendig, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Sie kritisierte bei der Eintretensdebatte die Aufregung einiger Politiker im Rat, die sich über die Gebühren echauffierten.

"Sie alle haben einen vom Bund finanzierten Laptop, Sie alle haben ein Smartphone, also ein Empfangsgerät", sagte Leuthard. "Wenn heute jemand von Ihnen keine Abgabe bezahlt, verhält er sich gesetzeswidrig."

Der Bundesrat will mit dem neuen Gebührensystem der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute über das Internet auf Computern, Tablets oder Smartphones konsumiert werden können. Eine Befreiung der Gebührenpflicht sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen.

Keine Ausnahmen bei Gebührenpflicht

Interessant dürfte auch die Detailberatung werden: Die Ständeratskommission stimmte einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Vorfeld zwar deutlich zu. Sie beantragt aber mehrere Änderungen gegenüber der nationalrätlichen Vorlage.

So möchte die Kommission keine Ausnahmen von der Gebührenpflicht zulassen, wie sie der Nationalrat in der Vorlage verankern will. Dieser möchte Haushalten ohne Empfangsmöglichkeit eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zur Gebührenpflicht gewähren.

Mit 12 gegen 1 Stimmen strich die Ständeratskommission das umstrittene Opting-out jedoch wieder aus der Vorlage. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit blieben bei einer Gebührenpflicht mit Ausnahmen die Nachteile des heutigen Systems erhalten, während der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sogar noch steigen würde.

Mehrere Änderungsvorschläge

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) hat weitere Änderungen an der Vorlage vorgenommen. So beantragt sie, die vom Nationalrat eingefügte fixe Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetz streichen. Sie ist der Meinung, dass sich eine fixe Festschreibung dieser Aufteilung auf Gesetzesstufe in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen würde.

Weiter hat sich die Kommission für eine zusätzliche Bestimmung ausgesprochen, wonach Konzessionen ohne öffentliche Ausschreibung verlängert werden könnten. Dabei würde die bisherige Erfüllung des Leistungsauftrages berücksichtigt.

Die Überschüsse aus dem Gebührensplitting sollen ausserdem für die Aus- und Weiterbildung von Angestellten sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren verwendet werden.

Knapp abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, welcher eine Spanne des Abgabenanteils für private Veranstalter von 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages der Radio- und Fernsehabgabe forderte. Die Mehrheit unterstützt den Beschluss des Nationalrates, welcher den Anteil bei 4 bis 5 Prozent festgelegt hat.

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