Gute Noten für die SRG
Das Online-Angebot der SRG entspricht in weiten Teilen den Vorgaben der Konzession. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Uni Zürich im Auftrag des Bakom. Doch nicht alle Texte waren lupenrein.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Online-Inhalte des Angebots von SRG SSR untersuchen lassen. Laut SRG-Konzession dürfen Online-Textbeiträge ohne Sendungsbezug in den Sparten News, Sport und Lokales/Regionales höchstens 1000 Zeichen lang sein. Ausserdem müssen Textbeiträge mit Sendungsbezug die Information enthalten, auf die sich die Sendung sie sich bezieht.
Die Analyse der Online-Inhalte habe gezeigt, dass die SRG in ihren Newsportalen die Vorgaben der Konzession grösstenteils erfüllt. Lediglich 3,3 Prozent aller Textbeiträge würden keinen eindeutigen Sendungsbezug aufweisen, teilte das SRG mit.
Bei den abweichenden Artikeln sei nicht klar gewesen, auf welche Sendung sie sich beziehen. Die entsprechenden Texte würden als "Grauzone 1" bezeichnet. Keine Beanstandung liege in der "Grauzone 2" vor, Textbeiträge mit intransparentem Sendungsbezug.
Die Analyse "Konformitäts-Monitor" wurde vom Bakom in Auftrag gegeben und von der Abteilung für Medienwandel & Innovation des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich durchgeführt. Der Konformitäts-Monitor untersuchte Teile des SRG-Online-Angebots, einschliesslich der Verlinkungen hinsichtlich ausgewählter Vorgaben der neuen Konzession SRG, die im Juni 2013 in Kraft getreten war.

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