Nach Bundesgerichtsurteil

Update: Schweizer Telkos müssen Tausende nachträgliche Baugesuche für 5G-Antennen einreichen

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von Alexandra Hüsler und René Jaun und jor, yzu

Nach einem Bundesgerichtsurteil ist die bis anhin gängige Praxis zur 5G-Umrüstung bestehender Mobilfunkanlagen mit Änderungsgesuchen in einem vereinfachten Bagatellverfahren nicht mehr rechtens. Alleine Telko Swisscom muss darum 1300 nachträgliche Baugesuche einreichen.

(Source: Manuel Schönfeld / Fotolia.com)
(Source: Manuel Schönfeld / Fotolia.com)

Update vom 14.08.2024: Nach dem Bundesgerichtsurteil zur 5G-Aufrüstung haben Mobilfunknetzbetreiber und Baubehörden gehörig zu tun. Alleine Telko Swisscom muss bis Ende Jahr 1300 nachträgliche Baugesuche einreichen, wie "Nau" unter Berufung auf Swisscom-CEO Christoph Aeschlimann berichtet. Mit den zwei weiteren Netzbetreibern Sunrise und Salt dürften demnach an die 2500 Baugesuche zusammenkommen. Sie kommen zu den rund 2500 Gesuchen dazu, die laut Aeschlimann bereits hängig seien.

 

Originalmeldung vom 03.07.2024:

Aargau verlangt für 5G-Antennen nachträgliche Baugesuche

Der Kanton Aargau hat bei der Umrüstung bestehender Antennenanlagen auf die 5G-Technologie Änderungsgesuche bis anhin zwar ein ordentliches Baubewilligungsverfahren empfohlen, jedoch auch Gesuche in einem vereinfachten Bagatellverfahren akzeptiert. Wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons nun mitteilt, ist durch ein Bundesgerichtsurteil vom 23.04.2024 die bis anhin gängige Praxis allerdings nicht mehr rechtens. 

Im Gegensatz zu herkömmlichen Funk-Antennen, die ihre Leistung gleichförmig abgeben, richten die adaptiven 5G-Antennen ihre Leistung auf die Nutzer aus. Aufgrund der Bundesgesetzgebung (NIVS) dürfen Mobilfunkanbieter bei diesen adaptiven Antennen einen sogenannten Korrekturfaktor auf die bewilligte Sendeleistung anwenden, um die Leistung der Antenne kurzfristig zu erhöhen.

Nach dem Bundesgerichtsurteil habe das BVU die Mobilfunkanbieter angeschrieben und Forderungen formuliert, heisst es weiter. Für bestehende Antennen mit aktiven Korrekturfaktoren, die im vereinfachten Bagatellverfahren ohne Baubewilligungsverfahren bewilligt wurden, müssen die Anbieter nun nachträglich innerhalb von sechs Monaten ein Baugesuch einreichen oder den Korrekturfaktor abschalten. Das betrifft laut Mitteilung mehr als 200 Antennen im ganzen Kanton Aargau.

 

In der Schweiz gewinnt 5G an Beliebtheit, da die Menschen zunehmend einen persönlichen Nutzen in der Technologie sehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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