Update: Nationalrat erteilt Adressdienst vorerst eine Absage
Die Adressen der Schweizer Bevölkerung sollen in einem nationalen Register gespeichert werden. Doch während der Ständerat dies mit grosser Mehrheit gutheisst, schickt der Nationalrat die Vorlage zurück und kritisiert die aktuelle Version als unausgereift.
Update vom 01.03.2024: Der Bundesrat muss seine Pläne für einen nationalen Adressdienst überarbeiten. Seiner Vorlage, die der Ständerat noch mit grosser Mehrheit angenommen hatte, erteilt nun der Nationalrat eine Absage, mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Für den Vorschlag stimmten die Ratslinken, die GLP und die beiden EVP-Vertreter.
Mit der Ablehnung folgt die grosse Kammer ihrer vorberatenden Staatspolitischen Kommission. Sie kritisierte den Gesetzesentwurf als unausgereift, wie es in der Mitteilung heisst. So fehle es an einer Verfassungsgrundlage für das Vorhaben, die Vorteile für Bürgerinnen und Bürger seien nicht ersichtlich und der Bundesrat habe alternative Modelle offensichtlich nicht geprüft, mit denen die Kompetenzen bei den Kantonen geblieben wären.
Die Kantone unterstützten die Vorlage, wandte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Ratsdebatte ein und fand, bei der Vorlage gehe es um ein Mittel, das dem Bund die Erfüllung seiner in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben ermöglichen solle.
Originalmeldung vom 19.12.2023:
Ständerat stimmt für nationalen Adressdienst
In der Schweiz soll ein nationaler Adressdienst entstehen. Die entsprechenden Pläne des Bundes stossen beim Ständerat auf Zustimmung, wie die Parlamentsdienste berichten. Die kleine Kammer nahm das vom Bundesrat präsentierte Adressdienstgesetz (ADG) mit 40 zu 4 Stimmen an. Allerdings nahm sie dabei eine Änderung vor: Der Ständerat möchte nämlich, dass sowohl Kantone als auch Gemeinden von der Gebührenpflicht befreit werden. Der Bundesrat wollte lediglich die Gemeinden befreien. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Im geplanten Register sollen die Eckdaten einer Person erfasst werden, wie aus dem Bericht hervorgeht. Dazu gehören Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen. Aktuell seien Abfragen nach diesen Daten nur auf Ebene von Gemeinden oder Kantonen möglich und es bestehe das Interesse, all diese Daten zentral an einem Ort zu bündeln.
Den Dienst nutzen dürfen "bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag", wie es beim Bundesamt für Statistik (BFS) heisst, das den Dienst künftig betreiben soll. Die Behörde versichert, den Zugriff entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck einzuschränken. Die Nutzer dürften die Daten ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags beziehen. Das BFS vergebe die Zugriffsberechtigungen und kontrolliere die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Als Identifikationsnummer für jede im Register erfasste Person soll die AHV-Nummer eingesetzt werden. Eine entsprechende Gesetzesbotschaft präsentierte der Bundesrat Ende 2019. Die Pläne für einen Adressdienst gehen indes noch weiter zurück. Der Bundesrat beauftragte bereits 2017 das Justizdepartement, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Der nationale Adressdienst stiess bei der Organisation Digitale Gesellschaft auf Kritik, die eine Aushöhlung des Datenschutzes fürchtete. Mehr dazu lesen Sie hier.