Neue Batterierichtlinie verabschiedet

EU sagt verklebten Akkus den Kampf an

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von Leslie Haeny und rja

Hersteller von Smartphones und weiteren Geräten mit verklebten Akkus sowie anderen verklebten Komponenten könnten in der EU bald einen schweren Stand haben. Denn das Parlament nahm eine entsprechende Gesetzesüberarbeitung an.

(Source: Tyler Lastovich / Unsplash)
(Source: Tyler Lastovich / Unsplash)

Das EU-Parlament hat einer Überarbeitung der Vorschriften für Batterien und Altbatterien zugestimmt. Mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen nahmen die Abgeordneten den neuen Gesetzesentwurf an. Das neue Gesetz berücksichtige technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und werde den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken - vom Design bis zum Ende der Lebensdauer, teilt das EU-Parlament mit. 

Das neue Gesetz sieht vor, dass Gerätebatterien so gestaltet sein müssen, dass Konsumentinnen und Konsumenten sie leicht selbst entfernen und austauschen können. Als leicht zu entfernen gilt eine Batterie, wenn sie sich ohne den Einsatz von Wärme oder Lösungsmitteln herausnehmen lässt, wie "Golem" erklärt. Diese Richtlinie gelte neu für die komplette Demontage von Geräten und würde daher auch Produkte mit verklebtem Display betreffen. 

Sonderregelung für Smartphone-Akkus 

Geräte mit wiederaufladbaren Batterien - sprich Akkus - sind vom Gesetz ebenso betroffen, wie Geräte mit Einwegbatterien. Bisher war es Smartphone-Herstellern erlaubt, Akkus auch verklebt einzubauen, wenn sie nach 500 Aufladungen eine Restkapazität von mindestens 83 Prozent hatten. Diese Ausnahme wird laut "Golem" auch im neuen Gesetz berücksichtigt. Allerdings verweise es auf eine notwendige künftige Anpassung dieser "Ökodesign-Richtlinie" hinsichtlich der Leistung und Haltbarkeit der Batterien.

Wie die Nachrichtenplattform vermutet, wird die Richtlinie wohl das Design von Smartphones, die innerhalb der EU vertrieben und verkauft werden, verändern. Allerdings trete die Regelung erst Anfang 2027 - dreieinhalb Jahre nach Bekanntgabe der neuen Verordnung - in Kraft. Ersatzakkus müssen Hersteller zudem fünf Jahre lang anbieten. 

Folgende Massnahmen sind laut EU-Parlament ebenfalls in der angepassten Verordnung vorgesehen: 

  • Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fussabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 Kilowattstunden;
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 Kilowattstunden;
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, ausser für KMUs;
  • Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien insgesamt 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel insgesamt 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031;
  • Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium insgesamt 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel insgesamt 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031;
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel.

Nun muss der EU-Rat den Gesetzestext noch förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Lesen Sie ausserdem: Die EU will auch Kaffeekapseln aus nicht-kompostierbarem Material an den Kragen. Daran stört sich die European Coffee Federation, der auch Nestlé angehört.

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