Gegen das Rechtsgleichheitsgebot

Update: BVGer stuft Radio- und TV-Gebühren für Firmen als verfassungswidrig ein

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von René Jaun und Sara Meier und lha

Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten müssen auch weiterhin Radio- und Fernsehgebühren zahlen. Von der Gebührenpflicht befreit bleiben Unternehmen mit einem tiefen Jahresumsatz. Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass die degressive Tarifgestaltung gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst.

(Source: Claudio Schwarz / unsplash.com)
(Source: Claudio Schwarz / unsplash.com)

Update vom 20.11.2023: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat entschieden, dass die Tarife bei der Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren bei Unternehmen gegen die Verfassung verstossen. Das BVGer bemängelt in seinem Urteil die degressive Tarifgestaltung, welche gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstosse. So ist die relative Steuerbelastung für kleinere Unternehmen grösser als jene für umsatzstarke Firmen.

Das Gericht empfiehlt dem Bundesrat, bei der nächsten Überprüfung der Tarifgestaltung eine progressive oder teilweise lineare Ausgestaltung der Unternehmensabgabe einzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit hebt das BVGer die angefochtenen Verfügungen nicht auf. Der Bundesrat stellt in Aussicht, dass er die Tarife alle zwei Jahre überprüft. 

Originalmeldung vom 22.09.2022:

Radio- und Fernsehgebühren: KMUs zahlen weiter

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen weiterhin eine Abgabe für Radio und Fernsehen entrichten. Der Ständerat stimmte Mit 27 zu 14 Stimmen bei vier Enthaltungen gegen eine parlamentarische Initiative des Tessiner Mitte-Nationalrats Fabio Regazzi, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Zuvor hatte der Nationalrat das Anliegen unterstützt.

In der Initiative forderte Regazzi, KMUs von der Mediensteuer auszunehmen. "Rein sachlich betrachtet können nur Menschen (natürliche Personen) Radio, Fernsehen und andere Medien konsumieren, nicht aber Unternehmen (juristische Personen)", schreibt der Politiker und findet es entsprechend nicht nachvollziehbar, wieso Unternehmen überhaupt eine solche Gebühr entrichten sollten. Gerade für KMUs mit grossen Umsätzen, aber sehr tiefen Margen schaffe die Anfang 2019 eingeführte umsatzbezogene Abgabe Härtefälle.

Der Ständerat folgte mit seinem ablehnenden Votum der Argumentation seiner Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen. Demnach sei die Belastung für Unternehmen durch Anpassungen der Tarifstruktur schon reduziert worden. Zudem sei die Grenze von 250 Mitarbeitenden willkürlich und werde zu neuen Ungerechtigkeiten führen, schreiben die Parlamentsdienste weiter.

Gemäss dem also weiterhin gültigen System sind KMUs dann von den Radio- und Fernsehabgaben befreit, wenn sie einen Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken verzeichnen.

Keine Änderung gibt es vorerst auch bei der Abgabe für Radio und Fernsehen für Privathaushalte. Sie beträgt für die kommenden zwei Jahre weiterhin 335 Franken. Dies gab der Bundesrat bekannt, der zugleich die Konzession der SRG verlängerte, wie Sie hier lesen können.

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