Kanton Zürich

Kommunikation mit Behörden wird digital

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von Kevin Fischer und mla

Die formelle Kommunikation mit Zürcher Behörden soll künftig komplett elektronisch erfolgen. Auch Baugesuche sollen ohne Papier und Medienbrüche funktionieren. Der Regierungsrat will die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.

Good-bye Papier im Verkehr mit Behörden. (Source: Richard Dykes / Unsplash)
Good-bye Papier im Verkehr mit Behörden. (Source: Richard Dykes / Unsplash)

Der Zürcher Regierungsrat will es Privaten ermöglichen, komplett elektronisch mit Behörden und Gerichten zu kommunizieren. Dazu unterbreitet er dem Zürcher Kantonsrat einen Entwurf für ein revidiertes Verwaltungsrechtspflegegesetz. Ausserdem beantragt der Regierungsrat eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes, damit auch das Einreichen von Baugesuchen künftig komplett ohne Papier und Medienbrüche funktioniert, wie der Regierungsrat mitteilt.

Rechtsgültigkeit ohne Papier

Derzeit ist die formelle Kommunikation mit Behörden und Gerichten an Papier gebunden, damit sie rechtsgültig erfolgen kann. Das betreffe insbesondere rechtsrelevante Eingaben von Privaten an Behörden und die Zustellung von behördlichen Anordnungen und Entscheidungen an Private. Die Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes soll das ändern und die gesetzlichen Grundlagen für eine rechtsverbindliche, medienbruchfreie elektronische Kommunikation mit den Behörden im Kanton Zürich schaffen.

Ein weiterer Antrag verfolgt ähnliche Ziele für die elektronische Eingabe von Baugesuchen im Kanton Zürich. Zwar sei diese Eingabe über die Plattform "eBaugesucheZH" bereits heute elektronisch möglich, aber nur teilweise. Noch immer würden zusätzlich verschiedene papierene Unterlagen und physische Unterschriften benötigt. Eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes soll die gesetzliche Grundlage für die vollständig digitale Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens schaffen.

Gleichzeitig werde die Plattform "eBaugesucheZH" technisch ausgebaut. Die Arbeiten sollen bis 2024 beendet sein. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft trete, haben Gemeinden eine Übergangsfrist von drei Jahren, um den elektronischen Baubewilligungsprozess einzuführen.

Apropos Digitalisierung in Zürich: Der Kanton hat im Juli 18 Stellen für ein kantonales Zentrum für Cybersicherheit bewilligt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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