Jörg Frei übernimmt vorübergehend

Connect Com GmbH erhält neuen Geschäftsleiter

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Timo Schweizer ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr Geschäftsleiter der Connect Com GmbH. Die Leitung der deutschen Tochtergesellschaft des in der Schweiz ansässigen Verkabelungsspezialisten Connect Com AG übernimmt vorübergehend Jörg Frei, Verwaltungsratspräsident und Inhaber der Connect Com AG.

Jörg Frei übernimmt vorübergehend die Geschäftsleitung der Connect Com GmbH. (Source: Connect Com)
Jörg Frei übernimmt vorübergehend die Geschäftsleitung der Connect Com GmbH. (Source: Connect Com)

Der bisherige Geschäftsleiter der Connect Com GmbH Timo Schweizer ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr im Amt. Bei der Connect Com GmbH handelt es sich um die deutsche Tochtergesellschaft der in der Schweiz ansässigen Connect Com AG. Die vorübergehende Leitung des deutschen Unternehmens übernimmt der geschäftsführende Gesellschafter der Connect Com GmbH und Verwaltungsratpräsident und Inhaber der Connect Com AG Jörg Frei.

"Ich musste Timo Schweizer vergangene Woche fristlos kündigen", sagt Frei auf Anfrage. Grund dafür seien unterschiedliche Meinungen zur ganzheitlich strategischen Ausrichtung der gesamten Connect-Com-Gruppe, eigennütziges Verhalten von Schweizer auf Gesellschafterebene und das dadurch fehlende Vertrauensverhältnis. Ein Rechtsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsleiter gebe es aber nicht.

Keine Auswirkungen für Schweizer Kunden

Wie Frei betont, wird sich durch Schweizers Entlassung weder in der Schweizer Geschäftsleitung, noch für Schwiezer Connect-Com-Kunden etwas ändern. "Roman Wigger ist und bleibt Geschäftsführer der Connect Com AG", sagt Frei. In der Mitteilung zum Führungswechsel heisst es: "Entgegen anderslautender Gerüchte im Markt, welche uns zugetragen wurden, ist weder gegen die Connect Com GmbH noch gegen Vertretungsorgane der Connect Com GmbH ein Steuerstrafverfahren oder ein sonstiges Ermittlungsverfahren anhängig."

Auf die Frage, inwiefern diese Angabe mit dem Führungswechsel zusammenhängt, sagt Frei, dass es sich bei fast allen deutschen Connect-Com-Kunden um öffentliche Organisationen handle. Laufe ein Rechtsverfahren gegen ein Unternehmen, dürfe dieses in Deutschland keine Aufträge öffentlicher Organisationen mehr annehmen und sei von jeglichen Geschäftstätigkeiten ausgeschlossen. "Macht ein solches Gerücht die Runde, könnten wir all unsere Kunden verlieren, was schlimmer wäre als der Verlust des Geschäftsführers."

Timo Schweizer war bis zum Redaktionsschluss für ein Statement nicht erreichbar.

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