Nur Salt zeigt sich laut Comparis kulant

Trotz Lockdown: Swisscom und Co. erstatten Roaming-Guthaben nicht

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Die Schweizer Mobilfunkprovider zeigen sich wenig kulant, wenn es um die Rückerstattung für ungenutztes Roaming-Guthaben während des Lockdowns geht. Nur bei Salt gibts gemäss Comparis Geld zurück – zumindest auf Anfrage.

(Source: AndreyPopov / iStock.com)
(Source: AndreyPopov / iStock.com)

Trotz des Lockdowns erstatten die meisten Mobilfunkprovider ihren Kunden ungenutztes Roaming-Guthaben nicht zurück. Zu diesem Schluss ist der Vergleichsdienst Comparis gekommen. Nur Salt zeige sich hier kulant, sofern Kunden anfragen würden. "Die Telecomanbieter veräppeln ihre Kunden", kritisiert Comparis-Telecomexperte Jean-Claude Frick in einer Mitteilung das Vorgehen.

Swisscom: Abowechsel bei Einbusse von Datenvolumen und -geschwindigkeit

Im Ausland festsitzenden Kunden hätte Swisscom zwar Roaming-Kosten in einer Höhe bis zu 200 Franken erlassen. Doch für Kunden im Inland biete der Telko keine generelle Aboreduktion oder eine Verlängerung der Roaming-Tage. Auf Anfrage von Comparis hätte Swisscom darauf verwiesen, dass Kunden ihr Abo anpassen und innerhalb der Angebote wechseln könnten.

Doch laut Comparis bedeutet ein Wechsel zu den reinen Schweizer Abos "Swiss Flat" oder "Swiss Mobile Flat" für "InOne Mobile Premium"- oder "InOne Mobile Go"-Kunden eine grosse Einbusse bei der Datenübertragungsgeschwindigkeit. Nur 50 Megabit pro Sekunde würden Kunden in der Schweiz noch zur Verfügung stehen. Gerade in Zeiten von Homeoffice sei das oft keine Alternative.

UPC: Abowechsel mit 30 Tagen Kündigungsfrist

UPC habe ebenfalls keine Rückerstattungen geplant. Auch hier hätten Kunden flexible Anpassungmöglichkeiten des Abos und das ohne Einbussen. Doch ist der Wechsel laut Comparis nur mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Bei Promotionsangeboten sei zum Teil mit noch längeren Fristen zu rechnen. Wie bei Swisscom müssen auch hier die Kunden selbst aktiv werden.

Sunrise: Abowechsel ohne Einbusse

Auch bei Sunrise sei ein Abowechsel jederzeit möglich, aber ohne Einbussen bei Datenvolumen oder -geschwindigkeit. Kunden müssten sich aber aktiv um die Aboanpassung kümmern.

Salt: Erstattung des Kaufpreises auf Anfrage

Nur Salt hätte sich kulant gezeigt. Nach Angaben des Telkos sei den Kunden der Kaufpreis für nicht verwendete Roaming-Datenpakete zurückerstattet worden, zumindest auf Anfrage. Möchte ein Kunde das Abo wechseln, sei das nur ab drei Monaten vor Vertragsende gebührenfrei.

Das Roaming-Thema betreffe viele Leute, wie der Einbruch der Roaming-Nutzung in den letzten Monaten zeige. Deshalb sei das Verhalten der Mobilfunkprovider laut Frick inakzeptabel. "Natürlich mussten die Telecomanbieter auch während des Lockdowns ihre Infrastruktur aufrechterhalten. Dennoch ist es stossend, dass die Kosten vollumfänglich auf die Kunden abgewälzt werden", lässt er sich zitieren. "Die Provider müssten flächendeckend den Kunden mit Roaming-Inklusive-Guthaben einen Teil zurückerstatten beziehungsweise einen Teil der Tage aufs neue Jahr übertragen."

Roaming ist den Schweizer Kunden sowieso schon ein Dorn im Auge. Obwohl sie sich grundsätzlich zufrieden zeigen mit ihren Mobilfunkprovidern, schaffen die Telkos es nicht, die Konsumenten in diesem Bereich zufriedenzustellen, wie Sie hier nachlesen können.

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