Unlauterer Wettbewerb

Konsumentenschutz verklagt Conforama

Uhr

Der Westschweizer Konsumentenschutz wirft Conforama, Fust, Interdiscount und Melectronics vor, die Konsumenten mit irreführenden Aktionen zu täuschen. Die Organisation reichte Klage gegen Conforama ein und zeigte die anderen Retailer bei der Staatsanwaltschaft an. Sie fordert schärfere Gesetze im Kampf gegen die schwarzen Schafe im Preiswettbewerb.

Der Westschweizer Konsumentenschutz FRC hat Conforama, Fust, Interdiscount und Melectronics angezeigt. Gegen Conforama reichte der FRC Klage ein und zeigte die drei anderen Retailer bei den betreffenden Staatsanwaltschaften an. Wie der FRC auf seiner Webseite schreibt, wirft er den Unternehmen vor, sie hätten Konsumenten mit irreführenden Aktionen getäuscht.

Der Konsumentenschutz habe die Preisentwicklung von mehr als 350 Artikeln während eines Jahres in mehreren Filialen untersucht, um sie nach den gesetzlichen Vorgaben gegen unlauteren Wettbewerb zu überprüfen. Dabei sei er bei den vier Retailern auf Unregelmässigkeiten gestossen, wobei die täuschenden Preisangaben bei Conforama derart gravierend gewesen seien, dass die Organisation Klage einreichte.

FRC verlangt schärfere Gesetze

Conforama habe die Preise bei einem Viertel der geprüften Produkte von Juni 2018 bis April 2019 herabgesetzt, ohne dass der Basispreis angeschrieben worden sei. Darüber hinaus habe die Dauer der Aktionsangebote die gesetzlich zulässige Grenze von zwei Monaten massiv überschritten. Andere Angebote hätten falsche Preisvergleiche aufgewiesen.

Für FRC-Generalsekretärin Sophie Michaud Gigon sei "das Ausmass dieser irreführenden Praktiken besonders schockierend." Die Organisation verlangt schärfere Gesetze, um die Aktionen der schwarzen Schafe im Preiswettbewerb zu stoppen. "Die fast nicht vorhandenen Kontrollen und lächerlichen Sanktionen erzeugen ein Gefühl der Straffreiheit", sagte die Generalsekretärin. So habe Ochsner in einem ähnlichen Fall etwa eine einfache Geldstrafe von 4000 Franken erhalten.

"Keine Kenntnis"

Die Handelszeitung zitiert FRC-Wirtschaftsspezialist Robin Eymann, der sagt, dass der Konsumentenschutz die Klage gegen Conforama am Schweizer Sitz des französischen Unternehmens eingereicht habe. Die irreführenden Preisangaben seien aber in der ganzen Schweiz vorgekommen, so auch im Onlineshop von Conforama. Alex von Hettlingen, Sprecher beim Schweizer Konsumentenschutz, sagt: "Die Stiftung für Konsumentenschutz bekommt immer wieder Meldungen zu irreführenden Aktionen, unternahm bislang aber noch nichts in der Sache. Deshalb begrüssen und unterstützen wir das Projekt des FRC und hoffen auf einen klärenden Entscheid der Strafbehörden."

Ein Sprecher von Conforama sagt auf Anfrage, das Unternehmen habe noch keine Kenntnis von der Beschwerde und könne daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung dazu nehmen. Interdiscount-Sprecherin Monika Sachs sagt, das Unternehmen halte sich an die gesetzlichen Richtlinien der Preisbekanntgabeverordnung. Die genannten Unstimmigkeiten seien Interdiscount nicht bekannt. Auch liege Interdiscount keine Anzeige der Behörden vor. Melectronics-Sprecher Patrick Stöpper sagt, bevor Melectronics keine konkreten Informationen seitens des FRC erhalten habe, könne das Unternehmen die Anzeige nicht kommentieren. Deshalb habe Melectronics den FRC um Klarstellung gebeten. Die Migros bekenne sich zu den geltenden Gesetzen und Bestimmungen und sei bestrebt, diese systematisch einzuhalten. Sollten tatsächlich Unregelmässigkeiten bei den Preisangaben bestehen, werde Melectronics dies selbstverständlich umgehend korrigieren. Fust-Sprecherin Sabine Weber sagt auf Anfrage, Fust halte sich an die gesetzlichen Anforderungen der Preisbekanntgabeverordnung. Zum aktuellen Thema sei Fust nicht vom FRC kontaktiert worden.

Webcode
DPF8_136830