Debakel um Werbung und Browserwahl

Die EU-Kommission bittet Google erneut zur Kasse

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Wegen Verstössen gegen das Kartellrecht hat Google von der EU-Kommission eine Busse kassiert. Mittels Klauseln in der Nutzung von Werbeflächen in Google-Suchmasken soll das Unternehmen seiner Konkurrenz geschadet haben. Anstatt direkt darauf zu reagieren, reagiert Google auf eine Busse aus dem vergangenen Jahr – und will Android-Nutzern die freie Wahl bei Browsern geben.

(Source: succo / Pixabay.com)
(Source: succo / Pixabay.com)

Die EU hat Google eine Busse von 1,49 Milliarden Euro aufgebrummt. Das Unternehmen verhindert mittels Klauseln, dass Wettbewerber auf Websites mit eingebundener Google-Suche ihre Werbung platzieren können, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Der Beschluss bezieht sich auf den Adsense-for-Search-Dienst, mit der Websites Google-Suchmasken einbinden. Google nutzt die auf diesen anderen Websites eingeflochtene Suchmasken, um oberhalb der dargestellten Suchergebnisse Werbung anzuzeigen.

Seit März 2009 verpflichtet Google Publisher, bei den rentabelsten Flächen ihrer Suchergebnisseiten Google den Vorzug zu geben und eine Mindestanzahl von Google-Anzeigen zu platzieren. Die Konkurrenz von Microsofts und Yahoos Suchmaschinenwerbung könne damit keine Werbeflächen auf den Ergebnisseiten der Google-Maschine verkaufen. Google habe damit fast zehn Jahre lang anderen Unternehmen ihrer Chance auf fairen Wettbewerb beraubt.

Zusätzlich zum Beschluss könnten deswegen zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Einzelpersonen und Unternehmen auf Google zukommen, sagt die EU-Kommission.

Google reagiert mit Browser-Freiheit

Der Suchmaschinenbetreiber kassierte schon im vergangenen Jahr heftige Bussen von der EU. Das Unternehmen reagierte am Mittwochmorgen mit einem Blogpost, in der es ankündigte, künftig allen Android-Nutzern in der EU-Region die freie Wahle ihres Browsers zu überlassen – bisher war Chrome als Standardoption auf Android-Geräten schon vorinstalliert.

Das ganze erinnert an den Beschluss der EU-Kommission gegen Microsoft aus 2009, als der Hersteller gezwungen wurde, via Pop-up-Fenster bei der Installation des Windows-Betriebssystems die Option mehrerer Internet-Browser zur Verfügung zu stellen. Nun scheint sich die gleiche Geschichte nochmals abzuspielen. Der Vorwurf über Googles Verstoss gegen Kartellrecht passierte schon Mitte 2018. Googles ursprüngliche Reaktion waren Lizenzgebühren für den Play Store und andere Apps während sie die Chrome- und Google-Such-Apps als Gratis-Optionen anboten, worüber Sie hier mehr lesen können.

Genauere Angaben zum Wechsel stehen noch aus. Ein Browserwahl-Pop-Up wie in Microsofts Fall erscheint als naheliegende Konsequenz. Google werde eine Änderung im Verlauf der nächsten Monate einführen und die als Alternative angebotenen Konkurrenzprodukte sind bisher unbekannt.

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