Revision des Fernmeldegesetzes

Netzneutralität kommt ins Gesetz

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Die Revision des Fernmeldegesetzes kommt in einem wichtigen Punkt voran: Das Parlament will die Netzneutralität gesetzlich verankern und so die Internetanbieter dazu verpflichten, alle Nutzer gleich zu behandeln. Den grossen Telkos dürfte dieser Entscheid gegen den Strich gehen.

(Source: violetta / pixabay.com)
(Source: violetta / pixabay.com)

Stände- und Nationalrat haben sich geeinigt: Die Pflicht zur Netzneutralität soll im Gesetz verankert werden. Internet-Provider sollen bei sogenannten Spezialdiensten ihre Angebote flexibel gestalten können, nur solange dies die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, die über dieselbe Leitung übertragen werden – etwa Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV), wie die Parlamentsdienste mitteilen.

Mit der gesetzlich verankerten Netzneutralität wollen die Räte sicherstellen, dass die Internetanbieter alle Dienste, Apps, und Websites gleichbehandeln. Das heisst: Sie dürfen bestimmte Angebote weder verlangsamen noch sperren.

Transparenz reicht nicht

Mit diesem Beschluss geht das Parlament weiter als der Bundesrat, der lediglich Transparenz schaffen wollte: Internetanbieter sollten darüber informieren müssen, wenn sie bestimmte Anbieter wie etwa Streaming-Dienste technisch oder wirtschaftlich bevorzugt behandeln. Vor diesem Schritt warnte etwa Simon Schlauri, Rechtsanwalt und Titularprofessor der Uni Zürich und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, bei einem Open Hearing Ende 2017 im Bundeshaus. Lesen Sie hier mehr dazu.

Die grossen Telkos dürften sich kaum über diesen Entscheid freuen. "Ein striktes Gesetz zur Netzneutralität kann schädlich sein", sagte Sunrise-CEO Olaf Swantee am selben Event und fügte hinzu: Die Bevorzugung von Daten sei manchmal notwendig, um die Stabilität des Netzes zu garantieren.

Streit im Umgang mit Kinderpornografie

Die Vorlage zur Revision des Fernmeldegesetzes befindet sich auf der Zielgeraden, wie die Parlamentsdienste weiter schreiben. Einige Punkte bleiben jedoch umstritten, darunter eine Regelung zur Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Der Ständerat hielt mit 32 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung daran fest, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Pornografie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Bundesamt für Polizei melden müssen. Der Nationalrat lehnte eine solche Meldepflicht bisher ab.

Ebenfalls noch keine Einigkeit herrscht bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Weitere Differenzen betreffen technische Details. Der Nationalrat wird sich in der nächsten Woche ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.

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