Onlineshopping in der EU

EU-Geoblocking-Verbot tritt in Kraft

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In der EU tätige Onlinehändler müssen seit heute die neue Geoblocking-Verordnung beachten. In der Schweiz dürfte es dafür noch lange dauern.

(Source: Guy Erwood / Fotolia.com)
(Source: Guy Erwood / Fotolia.com)

Für Onlinehändler im EU-Raum ist heute die neue Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten. Händler dürfen ausländische Kunden nicht mehr von Angeboten ausschliessen oder auf teurere Seiten weiterleiten, wie die NZZ schreibt.

Weiter dürfen Händler laut dem Fachportal Onlinehändler News keine Unterschiede mehr bei den Bezahlmethoden machen. Das bedeutet nicht, dass sie alle vorkommenden Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Die Händler im EU-Raum dürfen ihre Kunden aber nicht mehr ungleich behandeln, ob aufgrund des Standortes des Zahlungskontos, der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsortes des Zahlungsinstrumentes.

Unklar ist der Fall bei Zahlungsdienstleistern wie Paypal. Das Unternehmen geht laut Bericht nicht davon aus, dass es mit seiner Zahlart unter die Geoblocking-Verordnung fällt. Deshalb dürfte für Händler in diesem Fall keine Haftung bestehen. Auch bei der Zahlung auf Nachnahme gibt es Ausnahmen. Die Verordnung gilt nur für Händler, die im EU-Raum verkaufen und nicht für Kunden in der Schweiz. Zwar verbietet das Kartellgesetz Geoblocking bei Wettbewerbsabreden. Dies trifft laut NZZ aber nur auf wenige Fälle zu. Der Bundesrat ziehe Massnahmen wegen Geoblockings in Erwägung, bis zu deren wirksamen Umsetzung könnten aber noch Jahre vergehen.

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