Doppelrolle als Händler und Marktplatz

Deutsches Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

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von Elektrojournal

Das deutsche Bundeskartellamt hat sich Amazon zur Brust genommen. Amazons Doppelrolle als grösster Händler und grösster Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.

Das deutsche Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internethändler Amazon eingeleitet. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz "amazon.de" zu überprüfen, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

"Amazon ist selbst der grösste Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand grössten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Amazon fungiere so als eine Art "gatekeeper" gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als grösster Händler und grösster Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Nach vielen dem Bundeskartellamt vorliegenden Beschwerden werde nun geprüft, ob Amazon seine Marktposition zulasten der auf dem Marktplatz aktiven Händler ausnutze. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern umfassend auf den Prüfstand zu stellen.

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist unter anderem, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies wird das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln.

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem österreichischen Fachportal Elektrojournal.at.

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