Fünftel der Belegschaft muss aber gehen

Investoreninteresse an Metz

Uhr | Aktualisiert
von Elektrojournal

Für Metz geht es weiter. Über den Berg ist der Hersteller noch nicht. Sollte das Unternehmen aus der Verlustzone kommen, stehen die Chancen auf einen Investor gut. Interessenten sind vorhanden.

Auch nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens des TV-Gerät-Herstellers Metz wird die Arbeit im Betrieb nicht niedergelegt. Allerdings sind Personalabbaumassnahmen zwingend erforderlich, um eine Rettung des Unternehmens zu ermöglichen, heisst es seitens Insolvenzverwalter Joachim Exner. Er informierte die Mitarbeiter heute über die geplanten Änderungen.

Rund einem Fünftel der Belegschaft – 110 von 540 – wird vorgeschlagen, in eine sechsmonatige Transfergesellschaft zu wechseln. "So sehr ich auch den Abbau von Arbeitsplätzen bedaure, so ist er doch erforderlich, um die Fortführung von Metz zu ermöglichen und den Investorenprozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen", sagte Exner. In den zweieinhalb Monaten seit Insolvenzantrag wurde Produktion, Vertrieb und Service zwar fortgeführt und die momentanen Ergebnisse liegen sogar über dem Plan. Chancen auf einen Investor gibt es allerdings nur bei einem Austritt aus der Verlustzone.

Verzicht auf Urlaub und Gehaltserhöhungen

Auch wendet man sich um Unterstützung an die IG Metall und hofft auf eine Verlängerung des Sanierungstarifvertrages. In diesem haben sich die Beschäftigten und die IG Metall bereit erklärt für eine begrenzte Zeit auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie auf die vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen zu verzichten. Auf diese Weise würden die Beschäftigten einen "ganz entscheidenden Beitrag zur Rettung von Metz leisten", weiss Exner.

Durch die getroffenen Massnahmen und der aktuellen Lage des Betriebes soll das Interesse der Investoren hoch sein. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich Anfang Februar eröffnet.

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