Privilegierung der SRG

Swisscable wehrt sich gegen "Lex SRG"

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Swisscable bläst gegen die geplante Revision der Radio- und Fernsehverordnung Sturm. In einer Pressemitteilung und einem Brief an die Bakom äussert der Verband seinen Protest.

Der Branchenverband der Schweizer Kabelnetzbetreiber Swisscable wehrt sich gegen die Revision der Radio- und Fernsehverordnung durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die von ihnen so genannte "Lex SRG" wird ihren Kunden keine Vorteile sondern nur höhere Kosten bescheren, heisst es in einer Mitteilung des Verbandes.

Privilegierung des SRG-Angebots

In der Verordnung soll das Hybrid Broadcasting TV (HbbTV) reguliert und die Verbreitungspflicht ausgeweitet werden, da die SRG die Einführung von HbbTV für den 1. Januar 2015 plant. Laut Swisscable würde die neue Verordnung diesen Dienst gegenüber anderen Angeboten eindeutig privilegieren. Auch ziele die Revision darauf ab, die Vermarktung des SRG-Dienstes zu erleichtern. Denn es sei schon heute möglich, interaktive Dienste über Kanäle wie Apps aufzuschalten, eine Verpflichtung das HbbTV-Format zu unterstützen wird daher von Swisscable als unnötige Investition angesehen.

Ebenso würde der Dienst den Kunden keinerlei Vorteile bringen. Vielmehr müssten viele ältere Boxen auf Kosten der Kunden ausgetauscht werden. Pierre Kohler äussert sich als Präsident von Swisscable folgendermassen: "Es steht nicht etwa der Schutz benachteiligter Zuschauergruppen im Zentrum, sondern die kommerziellen Interessen der begünstigten Programmveranstalter – namentlich der SRG. Es darf nicht sein, dass uns die Verwaltung Gesetze nach dem Gusto eines Programmveranstalters aufzuzwingen versucht."

Als Antwort auf die Revisionspläne hat Swisscable eine Anhörungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation gesandt. In diesem werden die Bedenken der Kabelnetzbetreiber ausführlich dargelegt. Gleichzeitig nimmt der Verband zu problematischen Passagen Stellung.

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