Etappensieg

Nintendo besiegt Distributor

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Videospiel- und Konsolenhersteller Nintendo hat einen Vertreiber von Vorrichtungen für Raubkopien vor Gericht besiegt. Der Hersteller will weiter gegen Produktpiraterie juristisch vorgehen.

Nintendo hat im Kampf gegen Software-Piraten einen Sieg vor Gericht errungen. Wie der Videospiel- und Konsolenhersteller mitteilt, erklärte das Münchner Oberlandesgericht Vorrichtungen, die technische Schutzmassnahmen umgehen und so das Abspielen von Raubkopien ermöglichen, für illegal.

Als Folge muss die deutsche SR Tronic, die entsprechende Vorrichtungen vertreibt, einen Schadenersatz von 1 Million Euro bezahlen. Zu den für illegal erklärten Umgehungsvorrichtungen gehören etwa Slot-1-Karten wie R4, DSTT oder Acekard.

Das Urteil liege damit auf einer Linie mit der erst kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Nintendo gegen PC Box. Nintendo gab bekannt, auf der Grundlage dieser Entscheidung weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorzugehen. Der Hersteller sieht sich in seinem Kampf gegen Produktpiraterie auch gegenüber den mehr als 1400 Videospiel-Entwicklerfirmen verpflichtet, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind.

Bernd Fakesch, General Manager Nintendo bei Deutschland, erklärt: "Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt."

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