Zeitversetztes TV

Replay-Funktion könnte beerdigt werden

Uhr | Aktualisiert

Die Replay-Funktion könnte es bald nicht mehr geben. Die Schweizer Verwertungsgesellschaften und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) konnten sich im neuen Vertrag "Gemeinsamer Tarif 12" (GT12) nicht mehr auf Rahmenbedingungen für die Funktion einigen.

Die Anbieter von digitalem Fernsehen müssen vielleicht bald die Replay-Funktion aus ihrem Angebot entfernen, wie der "Tagesanzeiger" berichtet hat. Die Wiederholfunktion erlaubt es dem Zuschauer Sendungen, die er verpasst hat, von gewissen Stationen noch einmal abzuspielen.

Die Schweizer Verwertungsgesellschaften und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) hätten sich im neuen Vertrag "Gemeinsamer Tarif 12" (GT12) nicht mehr auf Rahmenbedingungen für die Replay-Funktion einigen können. Der Vertrag trete ab 2013 in Kraft und regle, wie die Anbieter von digitalem Fernsehen die Urheberrechte an den gesendeten Inhalten abgelten müssen.

Im schlimmsten Fall müssten nun die Digital-TV-Kunden ab dem kommenden Jahr auf Replay verzichten. Dazu muss allerdings die Eidgenössische Schiedskommission laut dem "Tagesanzeiger" erst den neuen GT12-Entwurf gutheissen. Schliesslich müssten das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht mögliche Einsprachen abschmettern.

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