Botschaft ans Parlament

Bundesrat will Stromreserve gesetzlich verankern

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von René Jaun und sme

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mehrere Änderungsvorschläge für Energiegesetze. Er will damit Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankern. Eine davon ist der Aufbau einer Stromreserve für das Winterhalbjahr.

(Source: Ansgar Scheffold / unsplash.com)
(Source: Ansgar Scheffold / unsplash.com)

Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Schweiz vor einer drohenden Energiemangellage beschützen. Am 1. März 2024 verabschiedete er darum zuhanden des Parlaments die Botschaft zu entsprechenden Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.

Das Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz sei nach wie vor erhöht und die Herausforderungern für die kommenden Winter

blieben hoch, argumentiert der Bundesrat. Gestützt auf eine entsprechende Verordnung, habe man bereits schrittweise eine auf das Winterhalbjahr ausgerichtete Stromreserve aufgebaut. Diese Winterreserveverordnung regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).

Allerdings seien die Verordnung sowie die darauf basierenden Stromreserven bis Ende 2026 befristet, schreibt die Landesregierung weiter. Über ein künftiges Gesetz, das die Grundlage schafft für eine obligatorische Wasserkraftreserve, stimmt das Volk im Frühling ab (mit dem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung, das am 9. Juni zur Abstimmung steht). Diese wolle man nun noch mit gesetzlichen Regelungen zur thermischen Reserve ergänzen.

Sechs Eckwerte

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen enthalten folgende Eckwerte:

  • Der Bundesrat kann Zielwerte für die Dimensionierung der einzelnen Bestandteile der Reserve vorgeben. Über die konkrete Dimensionierung bestimmt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom).

  • Mit Ausnahme der Wasserkraftreserve werden die Teilnehmer grundsätzlich durch Ausschreibungen bestimmt. Notstromgruppen und kleinere WKK-Anlagen können nur unter Bündelung durch einen Aggregator (sog. Pooling) an der Reserve teilnehmen.

  • Für die Teilnahme an der Reserve erhalten die Anlagebetreiber ein Entgelt. Werden ihre Reserven abgerufen, erhalten sie eine Entschädigung für die abgerufene Energie.

  • Ein Abruf der Reserve ist grundsätzlich erst im Falle einer fehlenden Markträumung möglich (d.h. wenn an der Strombörse für den Folgetag die nachgefragte Elektrizitätsmenge das Angebot übersteigt). Bei kritischen Versorgungssituationen koordiniert der Bundesrat das Zusammenspiel zwischen der Stromreserve und Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung.

  • Damit die Treibhausgasbilanz nicht belastet wird, kann der Bundesrat Anpassungen im CO2-Recht treffen, wie die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem. Zudem kann er verhältnismässige und befristete Ausnahmen beim Umweltschutzrecht und bei kantonalen Betriebsvorschriften vorsehen, falls dies für den Betrieb der Anlagen unabdingbar ist.

  • Sämtliche Kosten sind grundsätzlich Teil der anrechenbaren Betriebskosten des Übertragungsnetzes und werden deshalb auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt.

Massnahmen zur Förderung von WKK-Anlagen, die nicht an der Stromreserve teilnehmen, werden ebenfalls in den Entwurf zum neuen Energiegesetz aufgenommen. Hintergrund dafür ist eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats, wie derzeit noch in Beratung ist, wie der Bundesrat anmerkt. Zur Verfügung stehen Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die neuen WKK-Anlagen sollen im Winterhalbjahr eine zusätzliche Strommenge von rund 400 Gigawattstunden bereitstellen. Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlagfonds. Der Netzzuschlag wird dafür nicht erhöht.

Um bei einem Strommangel die Datenmenge im Mobilfunknetz zu reduzieren, sollen gewisse Onlineplattformen, darunter soziale Netzwerke oder Streamingdienste, gesperrt werden können. In weiteren Stufen will der Bund Mobilfunkfrequenzen abschalten. Mehr zu diesem vorschlag lesen Sie hier.

 

 

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