Bestimmungen seit einem Jahr aktiv

Bund zeigt sich mit Umsetzung der EU-Drohnenregelung zufrieden

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von Zoe Wiss und msc

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die Drohnenregelung der EU. Der Bundesrat zieht nun eine positive Bilanz über deren Umsetzung. Diese soll optimal verlaufen sein.

(Source: LN_Photoart / Pixabay.com)
(Source: LN_Photoart / Pixabay.com)

Wer mit einer Drohne den Schweizer Luftraum erkunden will, muss seit dem 1. Januar 2023 eine Reihe neuer Bestimmungen berücksichtigen. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt auch hierzulande die Drohnenregelung der Europäischen Union. Rund ein Jahr nach deren Einführung zieht der Bundesrat nun Bilanz. Wie er mitteilt, soll die Umsetzung der europäischen Drohnenregelung in der Schweiz optimal verlaufen sein.

Ungeachtet der herausfordernden Komplexität der neuen Regeln hätten sich die Drohnenbetreiberinnen und -betreiber den Anforderungen angepasst, heisst es weiter. Neu ist beispielsweise, dass sich Fernpilotinnen und -piloten, die eine Drohne fliegen möchten, auf der Plattform www.uas.gate.bazl.admin.ch registrieren und eine obligatorische Schulung absolvieren müssen. Laut Bund waren am 31. Dezember 2023 nahezu 70'000 Personen oder Unternehmen auf der Plattform registriert. Ausserdem hätten insgesamt 46'300 Fernpilotinnen und -piloten den Kompetenznachweis für das Drohnenfliegen erworben. 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeige sich mit diesen Zahlen zufrieden. Trotzdem ist es noch zu früh, um die Wirkung der neuen Regelung auf die Sicherheit im Luftverkehr messen zu können, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ziel sei es, das Sicherheitsniveau des Schweizer Luftraums ständig zu erhöhen. So möchte das BAZL künftig die Fernpilotinnen und -piloten für ihre Verantwortung bezüglich der Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen im Luftverkehr sensibilisieren. Ausserdem empfiehlt das BAZL auch allen anderen, die Drohnen betreiben, aber kein Zertifikat benötigen, die kostenlose Online-Schulung zu absolvieren und sich mit den geltenden Regeln vertraut zu machen. 

Drohnen können nicht nur Bilder aufnehmen, sondern auch welche an den Nachthimmel zaubern. Das machen beispielsweise Eventdrohnen. Was der Unterschied zu Consumer-Drohnen ist und warum Eventdrohnen für Pro-AV-Anbieter attraktiv sein können, lesen Sie hier.

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