Energieinfrastrukturen sollen BewG unterstehen

Update: Nationalrat stimmt deutlich für "Lex Koller"

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von Leslie Haeny und Maximilian Schenner und msc, cka

Der Bundesrat ist dagegen, Energieinfrastrukturen dem als "Lex Koller" bezeichneten Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterstellen. Der Nationalrat stimmte nun hingegen deutlich für die Änderungen am Gesetz. Der Entwurf geht nun weiter an den Ständerat.

(Source: Matthew Henry / Unsplash)
(Source: Matthew Henry / Unsplash)

Update vom 8. Juni 2023: Der Nationalrat hat sich deutlich für eine Änderung an der “Lex Koller” ausgesprochen. Eine entsprechende Abstimmung endete am vergangenen Mittwoch mit 120 zu 72 Stimmen, bei einer Enthaltung. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) will damit strategisch wichtige Energieanlagen vor einem Verkauf ins Ausland schützen, wie es in einer parlamentarischen Mitteilung heisst.

Hinter der Initiative steht eine Allianz aus SVP, SP und Grünen. Die Schweiz müsse es schaffen, kritische Infrastrukturen auf internationaler Ebene zu schützen, wird etwa SVP-Fraktionssprecher Mike Egger (SG) zitiert. Der Grüne Kurt Egger sagte wiederum, die Vorlage sehe eine Bewilligungspflicht für den Verkauf solcher Anlagen vor. Eine Beteiligung von Ausländern an Schweizer Energieanlagen sei also nicht ausgeschlossen, wird Egger in der Mitteilung zitiert. 

Die Zürcher SP-Politikerin Jacqueline Badran, Urheberin der Initiative, halte derartige Anlagen gar für "too important to fail", also zu wichtig für ein Scheitern, wie es weiter heisst. Kalifornische Pensionskassenfonds und britische Hedgefonds seien schon an Schweizer Energiefirmen beteiligt, Schweizer Gebührengelder flössen also dorthin.

Der Entwurf für den Erlass geht nun weiter an den Ständerat.

Originalmeldung vom 5. Juni 2023: 

Bundesrat spricht sich gegen Änderungen an "Lex Koller" aus

Eine parlamentarische Initiative sieht es vor, Wasserkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen. Ziel der Initiative ist es, den Verkauf solcher Infrastrukturen an Personen im Ausland grundsätzlich auszuschliessen, da Wasserkraft und die Strom- und Gasnetze für eine unabhängige Versorgungssicherheit von essenzieller Bedeutung seien. Nun hat sich der Bundesrat gegen den Entwurf für die Änderung am auch als "Lex Koller" bezeichneten Gesetz ausgesprochen.   

"Zwar anerkennt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2023 das Bedürfnis nach einer Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich", heisst es. Zweck der Lex Koller sei es jedoch, den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland zu regulieren. Durch die vorgesehene Anpassung des BewG würden in einem Gesetz zwei unterschiedliche Bewilligungsverfahren mit verschiedenen Zielen eingeführt. Laut Bundesrat wirft der Gesetzesentwurf zudem verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit auf.

Weiter biete die bestehende Gesetzgebung bereits einen angemessenen Schutz gegenüber Einflussnahme auf die Energieinfrastrukturen aus dem Ausland. Zudem betont der Bundesrat, dass sich die wichtigen Energieinfrastrukturen im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden befinden. Dieser Umstand würde den Verkauf an Personen im Ausland ohnehin an einen politischen Entscheid knüpfen.  

Lesen Sie ausserdem: Die Energiekommission des Ständerats stellt sich gegen die vom Nationalrat beschlossene Ausweitung der Solarpflicht für Neubauten. Umweltschutzorganisationen kritisieren den Entscheid der Kommission jedoch.

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