Weko gibt Jura recht
Jura verstösst mit seiner Garantieleistungs-Beschränkung nicht gegen den fairen Wettbewerb. Dafür muss der Hersteller seine Geräte für den Online-Handel freigeben.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat ihr Verfahren gegen Jura wegen Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkung bei Garantieleistungen eingestellt. Die Anhaltspunkte hätten sich nicht bestätigt, meldet die Weko.
Jura beschränkt die Garantieleistungen bei im Ausland gekauften Geräten, was gemäss Weko-Untersuchung nicht gegen den fairen Wettbewerb verstösst. Weko-Sprecher Patrik Ducrey sagt gegenüber der Basellandschaftlichen Zeitung: "Jura kann Garantieleistungen bei Geräten, die bei nicht autorisierten Händlern gekauft wurden, beschränken." Die Garantieleistung muss in einem solchen Fall der Händler übernehmen.
Während dem Verfahren, das im Oktober 2011 eröffnet wurde, stiess die Weko auch auf eine unzulässige Abrede zwischen dem Hersteller und seinen Vertriebspartnern. Demnach einigten sich die Parteien darauf, Jura-Geräte nicht online zu verkaufen.
Diese Praxis erklärte die Weko schon in einem Verfahren im Jahre 2011 gegen Electrolux und V-Zug als unzulässig. Jura verpflichtete sich nun in einer einvernehmlichen Regelung, den Verkauf übers Internet zu gestatten. Damit sieht die Weko die Angelegenheit als erledigt an.

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