Ab dem 1. Januar 2024

Bundesrat ermöglicht Unternehmen lokale Mobilfunknetze

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von Zoe Wiss und msc

Der Bundesrat gibt den Frequenzbereich 3400-3500 Megahertz für private lokale Mobilfunknetze frei. Das soll es Unternehmen ermöglichen, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Der Frequenzbereich steht ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung.

(Source: Life-Of-Pix / Pixabay.com)
(Source: Life-Of-Pix / Pixabay.com)

Unternehmen, Behörden oder Universitäten können ab dem 1. Januar 2024 auf einem begrenzten lokalen Gebiet ihr eigenes mobiles Breitbandnetz betreiben. Der Bundesrat gibt den Frequenzbereich 3400-3500 Megahertz für diesen Zweck frei, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese "Campusnetze" (nicht-öffentliche Mobilfunknetze) arbeiten laut dem Bundesrat mit geringen Sendeleistungen und dienen ausschliesslich der betriebsinternen mobilen Kommunikation. Sie sollen zur Automatisierung und Optimierung betriebsinterner Prozesse beitragen. 

Zudem bieten solche privaten lokalen Mobilfunknetze für Unternehmen gemäss Mitteilung diverse Vorteile, wie etwa eine höhere Sicherheit, Zuverlässigkeit, bessere Kontrolle und kurze Reaktionszeiten. Durch die Freigabe der Frequenzen stärke der Bundesrat die Schweizerische Industrie und trage zur Förderung der Digitalisierung bei. 

Übrigens will der Bundesrat Mobilfunknetze gegen Stromausfälle absichern. Er gab eine entsprechende Verordnungsrevision, die Telkos zum Aufbau von Notstromanlagen verpflichten soll, in die Vernehmlassung. Mehr dazu lesen Sie hier. 

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