Bericht zum Netzausbau

Bundesrat: 5G hat klare Vorteile und Bevölkerung ist vor Strahlung geschützt

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von Pascal Wojnarski und kfi

Der Bundesrat hat in Reaktion auf ein Postulat 5G genauer unter die Lupe genommen. Er sieht klare Vorteile in der Technologie und empfindet den raschen Ausbau des Netzes als wichtig. Die Voraussetzungen für einen wirksamen Strahlenschutz der Bevölkerung sieht er als gegeben.

(Source: Netzmedien)
(Source: Netzmedien)

Der Bundesrat hat in einem Bericht die 5G-Technologie genauer untersucht. Aufgrund des Postulats "Nachhaltiges Mobilfunknetz" prüfte der Bundesrat, wie ein optimaler Strahlenschutz erreicht und die Einführung von 5G sowie zukünftiger Technologien in vernünftigen Zeiträumen realisiert werden können. Wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mitteilt, sind gemäss Bericht die Voraussetzungen gegeben, um die Bevölkerung wirksam vor der Strahlung von Antennen zu schützen. Zudem könne die Schweiz mit einem Netz dichter adaptiver Mobilfunkantennen für 5G in Kombination mit einem gezielten Glasfaserausbau in Richtung Hochbreitband-Gesellschaft vorangebracht werden. Der Bericht rät jedoch vom Aufbau eines einheitlichen Mobilfunknetzes ab. Dies könne erhebliche rechtliche und ökonomische Risiken haben.

Das 5G-Netz weist hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Strahlenbelastung klare Vorteile gegenüber den bisherigen Mobilfunktechnologien auf, wie es weiter heisst. Die Strahlenexposition bei 5G soll mit der Verwendung von kürzlich genehmigten adaptiven Antennensystemen teilweise reduziert werden. Dank der adaptiven Antennen seien für ein leistungsfähiges 5G-Netz nach Schätzung der Betreiber auch deutlich weniger Antennen erforderlich als bisher angenommen (7500 statt 26'500). Das senke zudem die Kosten von 7,7 auf 3,2 Milliarden Franken.

Steigender Konsum macht 5G-Ausbau wichtiger

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass sich das Volumen der übertragenen Daten alle 12 bis 18 Monate verdoppelt. Das mache den raschen Ausbau der 5G-Netze in der Schweiz wichtig. Die Grundsteine dafür sind gelegt durch die Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Nutzung von adaptiven Antennen.

Ausserdem wurden gemäss Mitteilung die Ängste in Teilen der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung adressiert. Das geschah unter anderem durch die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenexposition und die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle für nicht ionisierende Strahlung.

Glasfaser für 5G-Mobilfunk

Für ein leistungsfähiges 5G-Netz spiele auch der Glasfaserausbau eine wichtige Rolle, da jede 5G-Basisstation einen Glasfaseranschluss benötigt. Im Gegenzug können Mobilfunknetze bei der Erschliessung entlegener Gebiete mit schnellem Internet helfen.

Der Bund sei deshalb gewillt, den Glasfaserausbau weiter voranzutreiben. Bis 2023 will der Bund dem Parlament eine Hochbreitbandstrategie zur Förderung der Netzinfrastruktur der Schweiz unterbreiten. Bereits im Dezember 2021 gab der Bundesrat den Ausbau der Grundversorgung mit einem zusätzlichen Angebot von 80 Megabit pro Sekunde in die Vernehmlassung, wie es weiter heisst.

Nachteile im Einheitsnetz

In einem weiteren Teil des Berichts prüfte des Bundesrat, welche Vor- und Nachteile die Einführung eines einheitlichen Mobilfunknetzes in der Schweiz hätte. Bei diesem Modell würden weniger Antennenstandorte benötigt und auch die Strahlenexposition verringert werden - aber nur unwesentlich. Eine Abkehr des aktuellen Systems könne jedoch den funktionierenden Wettbewerb in Frage stellen. Ausserdem würde es die Ziele des Fernmeldegesetzes untertragen, "vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende und konkurrenzfähige Fernmeldedienste anzubieten", wie es weiter heisst.

In der Schweiz wird eine Kombination aus Glasfaser und 5G angestrebt. Dafür beginnt im Jahr 2025 das Ende einer anderen Netzwerktechnologie: 3G. Swisscom will die Technologie zu Grabe tragen, wie Sie hier nachlesen können.

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