Streitpotenzial im Anflug

Das gilt es vor einem Drohnenflug in der Nachbarschaft zu beachten

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von Silja Anders und kfi

Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten lassen ihre Geräte in der Regel im Freien fliegen. Wer aber eine Drohne in der Nachbarschaft fliegen lässt, muss auf die Privatsphäre der anderen achten.

(Source: pexels / pixabay.com)
(Source: pexels / pixabay.com)

Drohnen sehen die Welt aus der Vogelperspektive. Im Gegensatz zu den gefederten Tieren dürfen sie jedoch nicht so voyeuristisch unterwegs sein. Wie "SRF" berichtet, kann der Drohnenflug vor allem in Wohnquartieren problematisch werden.

Wer ungefragt auf einer Drohnenaufnahme erscheint, fühlt sich unter Umständen in den Persönlichkeitsrechten verletzt, wie "SRF" schreibt. Es sei ebenfalls verboten, die Drohne in oder über gesperrten Naturschutzgebieten in Betrieb zu nehmen. "SRF" rät zu fünf Anstandsregeln zur Vorbereitung eines Drohnenflugs:

  • Die Nachbarn über das Vorhaben informieren und nur das eigene Grundstück fotografieren oder filmen.

  • Falls eine fremde Person auf der Aufnahme erscheint, muss die Zustimmung dieser Person eingeholt werden. Hierbei spiele es keine Rolle, ob die Aufnahme gespeichert wird oder nicht.

  • Über privaten Grundstücken oder entlang Gebäuden mit Fenstern darf nur mit Einwilligung der Betroffenen geflogen werden.

  • Es ist verboten, über Menschenansammlungen oder Naturschutzgebieten zu fliegen, ebenso wie in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen. "SRF" empfiehlt, die Drohnenkarte des Bundes zu beachten.

  • Die Empfehlungen und Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) müssen beachtet werden.

Die Drohnen hätten heutzutage gute Kameras, die in der Lage seien, 360-Grad-Aufnahmen zu machen. Dabei passiere es schnell, dass Details aufgenommen werden, die nicht drauf sein dürften. Das bietet Streitpotenzial mit den Nachbarinnen und Nachbarn. Fragt man vorher um Erlaubnis und bietet möglicherweise Aufnahmen für die Nachbarschaft an, könne ein Konflikt verhindert werden, erklärt Urs Holdregger vom Bazl.

Die Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten müssten ausserdem permanent Sichtkontakt zum Flugobjekt haben (sofern es in Aktion ist). Es sei nicht erlaubt, den Flug lediglich über den Handbildschirm zu verfolgen.

Laut "SRF" machen sich die Drohnenfreundinnen und Drohnenfreunde strafbar, wenn sie die Drohne näher als 100 Meter an eine Menschenansammlung fliegen lassen und über diese hinweg schicken. Stürzt die Drohne nämlich ab, besteht bei grösseren Menschenansammlungen und dichter stehenden Gruppen die Gefahr, dass jemand verletzt wird.

Beim Drohnenflug ist also Vorsicht geboten. Die Geräte werden heutzutage auch immer schneller - besonders mit einer KI am Steuer. Durch einen Algorithmus hat nämlich eine Drohne ein Wettrennen gegen zwei Piloten gewonnen.

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